Hallo darf man vor eine Wohnungstür Werbung/Flyer von einer Pizzeria auslegen oder muss man eine Bewilligung von der Gemeinde einholen? Danke für die Antworten?

2 Antworten

Vor eine Wohnungstür würden diese eigentlich eher nichts verloren haben, sondern als Werbung haben diese eher nur etwas im Briefkasten verloren oder, wenn auf diesem steht, dass der Empfänger keine Werbung möchte, dann hat dieser auch keine Werbung zu bekommen. So einfach sieht es aus.

Muss man eine Firma beauftragen um die Fyler in den Briefkästen zu verteilen oder kann diese Aufgabe jeder für mich übernehmen.

Der Aufkleber keine Werbung wird natürlich berücksichtigt.

Wie ist Gesetzeslage in Österreich.

Hoffentlich erhalte ich keine Eigentumfreiheitsklage und dgl.

@F07E10

Wenn Du jemanden hast der das macht oder es selbst machen willst, besteht da eigentlich kein Problem darin, dies auf diese weise zu erledigen. In Österreich kenne ich mich damit allerdings nicht aus. Wenn man normalerweise auch Werbung in den Briefkasten bekommt, wo kein Aufkleber dran ist, dass man keine Werbung möchte, dann kann man auch eigene Werbung entsprechend verteilen, solange kein derartiger Aufkleber am Briefkasten ist. Aber eben nur im Briefkasten und nirgendwo sonst.

Kann man darauf ausrutschen, Brandlast usw.?

Was meint der Vermieter. Das würde ich fragen, bevor ich nach kommunaler Gesetzgebung frage.

Nein, gewöhnliche Flyler wo die Pizzen und dgl.abgebildet sind und die Preise drauf stehen.

Ob man dafür eine Besitzstörungsklage rechnen muss.