hallo!darf man einkaufen gehen wen man krank geschrieben ist?

18 Antworten

Wenn man nicht bettlägerig krank geschrieben ist, dann auf jeden Fall. Es kann nicht verlangt werden, das man wegen Krankheit verhungert. Ein Stadtbummel hingegen...

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer sich im Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen seiner Treuepflicht so verhalten muss, dass er seine Genesung nicht verzögert.

Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese Pflicht, so kann dies im Einzelfall – bei schwerwiegenden Verstößen unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung – eine außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

Der Arbeitnehmer kann allerdings auch während der Arbeitsunfähigkeit Freizeitaktivitäten nachgehen, sofern diese die Genesung des Arbeitnehmers nicht gefährden oder verzögern.

Welche Freizeitaktivitäten erlaubt sind, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Arbeitsrecht Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit So gestattete zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Berlin einem Fahrer, an einem Fußballspiel teilzunehmen, obwohl er wegen Gelenkprobleme arbeitsunfähig gemeldet war (Az. : 4 Sa 2143/05). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sprach einem Arbeitnehmer trotz eines Hörsturzes das Recht für einen Konzertbesuch zu (Az. : 10 Sa 117/04). Das Bundesarbeitsgericht schließlich gab einem Arbeitnehmer Recht, der nach einer Operation an der rechten Hand eine Reise nach Griechenland antrat (2 AZR 358/85 ).

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 02.03.2006 ( Az 2 AZR 53/05 ) rechtfertigte allerdings ein Skiurlaub während der Arbeitsunfähigkeit eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Insofern sollte der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit sorgfältig prüfen, ob seine geplante Tätigkeit seinen Genesungsverlauf beeinträchtigt oder nicht.

Bei einer diagnostizierten Grippe wird der kurze Spaziergang an der frischen Luft sogar heilungsfördernd sein, eine übermäßiger körperliche Belastung im Fitnessstudio kann hingegen eine vertragswidrige Verhaltensweise darstellen.

Ist sich der Arbeitnehmer nicht sicher sein, ob die Genesung durch seine geplante Tätigkeit beeinträchtigt wird, sollte dies mit dem Hausarzt besprochen werden und ggf. mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Eine nachträglich festgestellte Beeinträchtigung der Genesung kann für den Arbeitnehmer unangenehme Folgen habe.

Hallo,

ja, du darfst einkaufen gehen. Für den täglichen Bedarf und zwar Lebensmittel oder Drogerieartikel/Apotheke.

Nicht Media-Markt, nicht Bücher, keine Klamotten shoppen oder Reisen buchen :)

Du darfst das Haus verlassen, um den Arzt aufzusuchen, die Apotheke, Krankengymnastik oder Heilpraktiker. Du darfst sogar spazieren gehen (in Maßen), weil frische Luft gut tut (außer du bist krank geschrieben, weil du eben gerade NICHT gehen/stehen kannst!).

Du darfst nicht ins Kino, zum Musikunterricht, zum Volkshochschulkurs, in die Disco oder zur Geburtstagsparty von Mama, Oma, Freund etc., auch keine Geschenke shoppen für den Hochzeitstag etc.

Gute Besserung

Tina

wenn du krank geschrieben bist (nicht bettlägerig) ist dir alles erlaubt was deiner genesung zu gute kommt! natürlich darfst du einkommen, zur apotheke gehen, spazieren gehne usw. du solltest dich nicht auf party erwischen lassen und auch shoppen kommt nicht gut aber im gewissen rahmen ist vieles erlaubt

Ja klar darfst du, aber natürlich nur lebensmittel, medikamente, artznei etc. Natürlich wirst du nicht gerade eine Ganztätige Shopping-Tour veranstalten können. Aber du darfst in die Apotheke, Ins lebensmittelgeschäft, eventuell zum Arzt oder wenn es ganz schlimm ist, auch zum Facharzt.