hallo bin 62 jahre alt und habe einen gdb 40 kann ich in rente gehen?

7 Antworten

Sie sind laut Fragestellung vor dem 1.1.1955 aber nach dem 31.12.1951 geboren. Dann wäre ein Altersrentenbeginn mit 62 möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Wartezeit 35 Jahre erfüllt und

- vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart oder

- unabhängig vom Geburtsjahr Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

§ 236 Abs. 3 SGB VI, Abschlag dann maximal 10,8 %

Ansonsten geht es nicht, dann muss der GdB 50 festgestellt sein oder es besteht Erwerbsminderung. Dann kann statt der Altersrente eine Rente wegen Erwerbsminderung ausgelöst werden. Beides sind ganz unterschiedliche Dinge, man kann mit GdB 40 durchaus schon erwerbsgemindert sein; je nach Behinderung. Im Zweifel bitte unbedingt unabhängig beraten lassen.


Alle Infos dazu hier.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der
Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre
Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen.
Diesen können Sie beim Versorgungsamt beantragen. Beim Rentenbeginn muss der Ausweis noch gültig sein.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/03_altersrente_schwerbehinderte_menschen.html

Ab einem GdB von 50 kannst Du eher (noch abschlagsfrei) in Rente gehen. Andernfalls hast Du Abschläge in Kauf zu nehmen.

kannst ja immer einen neuen gdb beantragen?

@robi187

Natürlich kann man immer einen (neuen) Antrag auf Verschlimmerung bzw. Einbeziehung neuer Krankheiten stellen. Was das Versorgungsamt dann entscheidet, zeigt sich im Einzelfall.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Gleichstellungsantrag (beim Arbeitsamt) zu stellen.

@derhandkuss

Gleichstellung hilft dir aber für die Rente gar nichts. Hier ist nur der GdB ausschlaggebend.

Für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung brauchst du einen GdB von mind. 50. 

Ansonsten kannst du frühestens mit 63 und Abschlägen in Rente gehen!

GdB 40 ist für die Rentenversicherung irrelevant. Erst ab 50 GdB kannst du 24 Monate früher ins Altersruhegeld.

Jahrgang 1954 geht regelmäßig mit 65 Jahren und 8 Monaten ins Altersruhegeld.