Hallo Meine Freundin möchte einen Online Shop(Selbstständig arbeiten) eröffnen. Ist meine Freundin In diesem Fall rentenversicherungspflichtig?

4 Antworten

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Wer mit einer Selbsständigkeit beginnt und schon Fragen in der Richtung stellt: muss ich ....... der sollte es bleiben lassen.

Ein selbstständiger sollte sich ( ich sehe es als ein muss an) im eigenen Interesse von Anfang an richtig Kranknenversichern, sowie wie für seine Alterversorgung vorsorgen.

Wirft die Selbstständigkeit das Geld nicht ab um diese Beiträge bezahlen zu können, so ist es nur ein teueres Hobby und keine Selbstständigkeit.

Mein Tipp: bevor deine Freundin los legt, sollte sie unbedingt einen Kurs für Exiistenzgründer besuchen. denn dort erfährst sie die wichtigsren Dinge und Begriffe zur Selbstständigkeit die ein Selbsständiger wissen muss.

Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI geregelt. Demnach sind Selbständige rentenversicherungspflichtig, wenn sie

a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei
Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der
Gesellschaft.

a) trifft wahrscheinlich auf deine Freundin zu, b) nicht, da sie als Onlinehändlerin mehrere Kunden hat. Sie ist daher nicht rentenverscherungspflichtig.

Die Ausübung selbständiger Tätigkeiten in bestimmten Berufszweigen führt zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Betreiben eines Online-Shops gehört da aber meines Wissens nicht dazu. Die Experten im Sozialversicherungsrecht mögen mich bitte ggf. korrigieren.

Anders sieht die Sachlage ggf. bei der Krankenversicherung aus. Wenn du hauptberuflich Arbeitnehmer bist, die Einnahmen aus dem Online-Shop den Arbeitslohn übersteigen bzw. du mehr Zeit für das Gewerbe
investierst, musst du dich unter Umständen zusätzlich krankenversichern. Eine Statusanfrage bei deiner Krankenversicherung kann hier auftretende offene Fragen klären.

Sie ist dann selbstständig, was hat das denn mit der Rentenversicherung zutun?

Natürlich nicht, aber wird sie denn genügend verdienen oder ist es mehr ein Hobby?

Sie möchte es eigentlich als Hobby betreiben. Was passiert, wenn  es mehr als ein Hobby wird? Müsst Sie bei der Rentenversicherung melden?

@ymisteryy

Noch einmal, was hat selbstständig mit der Rentenversicherung zutun? RIchtig nix, als Selbstständige muss sie selbst für ihre Rente sorgen und das hat nichts mit der Rentenversicherung eines AN zutun, denn sie ist kein AN.

@Steuerbaer

Aber nicht in der Konstellation als Nebengewerbe und Onlinehändler, um mehr geht es nicht. Man muss nicht das komplette Programm abspulen, für eine konkrete Frage. (siehe dazu auch Antwort von "Spezialmann"