Halbwaisenrente und ALG ll Verrechnung?
Hallo,
wird die Halbwaisenrente voll angerechnet oder gibt es irgendeinen Freibetrag?
Meine Halbwaisenrente würde rückwirkend ausgezahlt werden. Ich habe ab dem 01.03. Anspruch auf diese. ALG ll erhielt ich erst ab Mai.
Bleibt dann der Betrag der Halbwaisenrente für März und April unberührt oder wird diese ebenfalls angerechnet?
1 Antwort
Bei Sozialleistungen wie Alg2 oder Sozialhilfe gilt das Zuflussprinzip
das heißt, wenn das Geld jetzt (diesen Monat) zufließt, ist es im Zuflussmonat zu berücksichtigen, auch wenn die Zahlung für bereits zurückliegende Monate ist
das heißt wenn die Rente für die Monate März bis September 2016 auf einen Schlag ausgezahlt wird, kann es sein, dass für den Zuflußmonat gar kein Ansprtuch mehr Alg2 besteht, da genügend Einkommen vorhanden ist um den Unterhalt selbst zu decken
Das einkommen und die Auszahlung muss selbastverständlich angezeigt werden
Freibeträge gibt es keine
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nur falls es eine Waisenrente (Hinterbliebenenrente) nach dem Bundesversorgungsgesetz wäre - wäre diese gar nicht anzurechnen ...
Renten nach dem SGB VI sind aber ganz normales Einkommen