Halbwaisenrente, auch wenn ich kein Studienplatz habe?

4 Antworten

Hallo Thalle,

hier gibt's Infos aus erster Hand:

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für Waisen das 17,6-fache, für alle anderen Hinterbliebenen und Erziehungsrentner das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 28,07 Euro).

Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, leitet sich der Freibetrag vom aktuellen Rentenwert (Ost), zurzeit 24,92 Euro, ab.

Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 741,05 Euro (für Waisen 494,03 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 657,89 Euro (für Waisen 438,59 Euro). Nachzulesen unter dem Link:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Themen/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html

Hallo nochmal,

weitere Infos aus erster Hand findest du hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

ganz unten bei Schnellzugang:

-> Rentenarten & Leistungen -> Rente an Hinterbliebene -> Halb & Vollwaisenrente usw.

Viel Erfolg damit wünscht dir siola!

@siola55

Vielen vielen dank! Das hat mir sehr geholfen! :)

Woran haben die Absagen gelegen? Sind deine Noten zu schlecht für den Numerus Clausus? Oft kannst du dich für ein Studienfach anmelden, das nur bedingt mit deinem Wunschstudium zu tun hat, und dann per Quereinstieg wechseln.

Wegen der Rente würde ich beim Amt nachfragen. Das kostet nichts und gibt dir die zuverlässigste Aussage.

Ja leider wegen der Note :| da ich aber ein FSJ gemacht habe und über einige Jahre sozial tätig war dachte ich mir eigentlich das ich genommen werde! Damit meinst du ein Zulassungsfreies Jahr? Ja ich glaube das werde ich dann auch am Montag mal machen! Danke ;-)

Also mit dem Kindergeld gibt's evtl. Möglichkeiten zur Überbrückung: www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

oder hier:

arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.7

Mach besser ein FSJ als nur Nebenjobs. Es könnte für HWR sonst nicht reichen.

Ich bin gerade mit meinem FSJ fertig :)