Halbes Haus ohne Strom- wie lange hat der Vermieter Zeit für Reparatur?

3 Antworten

Was soll das für ein defekter Schalter sein (am Sicherungskasten)? Der Fi-Schutzschalter? Der schaltet nur ab, wenn irgendwo im Stromkreis eine Überlastung oder ein Kurzschluss auftritt. Ist diese Ursache beseitigt, wird er auch nicht mehr den Stromkreis abschalten.

Schalte den Schutzschalter wieder ein und wenn er erneut ausschaltet, suche die Quelle an deinen Verbrauchsstellen.

So schnell geht ein Fi-Schutzschalter nicht kaputt.

Sollte hier tatsächlich eine Störung mit Reparaturbedarf vorliegen die die Stromversorgung erheblich beeinträchtigt, gibt es normalerweise einen Havariedienst.

Es ist jedenfalls nicht zumutbar, dass über Tage hinweg der Strom ausfällt. Spätestens am nächsten Tag muss die Versorgung wieder sichergestellt sein. Wenn nicht, darf Eigeninitiative ergriffen und ein Elektriker herbeigerufen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufgerechnet werden.

Aber bitte: Prüfe, ob ein einfach banaler Grund für die Abschaltung vorliegt. Das könnte auch eine augenblickliche Überspannung durch Lichtbogen bei einer fehlerhaften (explodierenden) Glühbirne sein.

Danke! Unser Vermieter ist elektrisch versiert und hat das Problem diagnostiziert... wird schon stimmen. Wir warten jetzt morgen ab, er möchte wohl nachmittags kommen.

@Julimama1317

Und was war genau die Diagnose? Welcher "Schalter" war / ist defekt?

Würde mich schon interessieren, bin ja noch (gerne) lernfähig bzw. -bereit. Lass also gucken wenn alles vorbei ist, bitte ...

Ähm, @albatros, nichts für ungut, aber ein FI (RCD) löst bei Fehlerströmen gegen Erde (PE) aus (i. d. R. 30 mA). Ergo auch bei Erdschluss (voller Durchgang Außenleiter>PE).

Aber er schützt nicht vor Kurzschluss (Außenleiter>Neutralleiter) oder gar Überlast! Dafür ist allein der Leitungsschutzschalter (Sicherung) zuständig.

Ausnahme: Kombiautomat.

Und LS-Schalter (übrigens ebenso RCD) gehen durchaus auch mal futsch - d. h. sie lassen sich nicht mehr freischalten - auch wenn die Ursache des Kurzschlusses beseitigt wurde.

Aber ich gehe mit dir konform: Tagelang darf eine Reparatur nicht dauern.

@Eichbaum1963

Als bei mit im Bad die Glühbirne kollabierte (mit Knall und Lichtbogen) kam der Schutzschalter, die Sicherung für den Stromkreis "Beleuchtung" und die Hauptsicherung.

@albatros

Also wenn die Hauptsicherung fliegt - dann brauchst nen vom EVU zugelassenen Elektriker der die wieder reinmacht. Weil: die sitzt im verplompten Hausanschlusskasten (i. d. R. eine NH-Sicherung).

Der FI (RCD) ist keine Hauptsicherung!

Allerdings fliegt der in solchen Fällen durchaus mal mit raus - ggf. hat der Lichtbogen auch einen Fehlerstrom verursacht.

Der Irrglaube, dass der FI die Hauptsicherung ist resultiert daraus, dass ettliche Jahre lang nur ein FI für den gesamten Wohnungs/Hausstrom verbaut wurde.

Fatal, wenn sich geringe Fehlerströme summieren oder der FI defekt ist - dann ist die ganze Bude duster...

Inzwischen müssen bei Neuerrichtungen nur noch von Laien bedienbare Steckdosenstromkreise über einen FI verfügen - der aber darf nicht mehr das gesamte Netz freischalten. D. h.: ein einziger FI für die gesamte Wohnung ist damit nicht mehr zulässig.

@Eichbaum1963

Deine Erläuterungen sind mir inhaltlich nicht neu sondern durchaus bekannt.

Meine Hauptsicherungen (Mehrfamilienhaus) sind im Keller direkt über dem Stromzähler. Und für Jedermann zugänglich.

Bei einem Eigenheim oder Garten mit eigenem Zähler trifft es zu, dass der Anschluss an das Netz mit den drei Hauptsicherungen verplombt.

Im Notfall darf man die Plombe lösen, muss nur den Netzbetreiber (hier die Stadtwerke) informieren zwecks Neuverplombung.

Eine unmittelbare Reparatur kann man nur verlangen bzw. selber in Auftrag geben wenn Gefahr in Verzug ist (wie beim Wasserrohrbruch) oder z.B. im Winter die Heizung ausfällt. Kein Strom in mehrere Räumen dürfte in die Kategorie mittlere Dringlichkeit fallen und dann geht man wohl so von einer Frist von einer Woche aus- wobei es da keine starren Fristen gibt.

Wir können nicht mal kochen, weil kein Fenster in der Küche... Da sind wir schon sehr eingeschränkt. Internet geht auch nicht, das brauche ich für's Home Office... Außerdem steht jetzt die ganze Zeit die Tür zum (unbeheizten) Treppenhaus offen, sodass wir mittels Verlängerungskabel wenigstens die Kühlschränke weiter betreiben können. Ergo ist es nicht nur dunkel, sondern auch kalt. Zählt sowas nicht?

@Julimama1317

Es gibt wie gesagt keine starren Fristen, bei einem Rechtsstreit zählt immer der individuelle Einzelfall. Ich denke aber nach wie vor, dass eine Repparatur im Laufe der Woche rechtlich angemessen erscheint.

@DerJoergi

Ok, nicht das, was ich hören wollte, aber vielen Dank für deine Meinung ;-)

Du schreibst, der VM hat sich das gestern angeschaut. Dann war es Sonntag evtl. Sonnabend. Weiterhin, heute ist Montag. Wo soll er so schnell einen Handwerker her bekommen ?? Ich verstehe deinen Unmut, aber 2 - 3 Tage solltest du ihm schon Zeit geben.