Halber Monat - Anspruch auf Kindergeld?
Hi allerseits. Ich (18) bin zum 15. diesen Monats von meiner Ausbildungsstelle gekündigt worden (Probezeit) und wollte nachfragen, ob ich nun trotzdem den Anspruch auf das Kindergeld des gesamten Monats habe, obwohl ich mich nirgends gemeldet habe.
Und wie sieht das in Zukunft aus? Ich würde mich heute beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend melden. Gibt es irgendeine Frist, wielange ich Zeit habe um etwas neues zu finden?
Liebe Grüße
6 Antworten
Du musst der Familienkasse die Beendigung deiner Ausbildung mitteilen und nachweisen !
Um Anspruch auf Kindergeld zu haben,musst du nur 1 Tag im Monat die Anspruchsvoraussetzung erfüllt haben und das würde bei dir ja zutreffen,wenn du erst ab 15 nicht mehr in Ausbildung bist.
Das Kindergeld würde nicht aufgeteilt,entweder bestünde in dem Monat Anspruch oder eben nicht,würdest du schon zum 01.11.2015 gekündigt worden sein,dann hättest du für November keinen Anspruch,weil du nicht wenigstens an einem Tag im Monat die Voraussetzung erfüllt hättest,dass würde dann erst ab dem 02.11.2015 der Fall sein.
Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend meldest,dann hast du auch ab Dezember wieder Anspruch,denn dann wirst du regelmäßig zu Terminen geladen und musst deine Bemühungen durch Bewerbungen / Absagen nachweisen.
Es kann natürlich auch sein,dass du gleich in eine Maßnahme gesteckt wirst,wenn da noch ein paar Plätze zu besetzen wären,aber auch dann würdest du sicher Stellenangebote bekommen und auch Eigenbemühungen musst du dann nachweisen.
Danke für die Antworten. Werde ich irgendwo reingesteckt oder bekomme ich die Möglichkeit mir Vorschläge zuschicken zu lassen und selbstständig zu bewerben?
Danke und hatte ich auch vor - deshalb auch "selbstständig zu bewerben" :)
Du musst der Familienkasse einen Antrag schicken (kannst Du als PDF-Datei runterladen), dass die Ausbildung beendet wurde
Dann bekommst Du auch Dein Kindergeld. lg Lilo
um für einen Monat Kindergeld zu bekommen, müssen die Voraussetzungen dafür nur einen Tag in dem jeweiligen Monat vorliegen.
Für November ist das erfüllt (Ausbildung). Ab Dezember steht Dir dann kein Kindergeld mehr zu, solltest Du nichts tun.
Du musst dich bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend melden. Ansonsten gibt´s nur noch das Kindergeld für diesen Monat.
Beides ist möglich. Aber du solltest nicht auf Vorschläge der Arbeitsagentur warten, sondern selbst aktiv werden.