Hagelschaden und Teilkasko?
Hallo, leider hat es heute Vormittag kräftig gehagelt bei uns. Nun hat mein Auto lauter kleine Beulen vom Hagel... Ich habe eine Teilkasko Versicherung mit 500€ Selbstbeteiligung bei HUK24. Nun Frage ich mich wer für den Hagelschaden aufkommt? Übernimmt dies die Versicherung oder muss ich das von der Selbstbeteiligung bezahlen und nur wenn es teurer als 500€ wird zahlt die Versicherung etwas? Hatte noch nie einen Versicherungsfall und kenne mich mit solchen Dingen nicht wirklich aus. Für eure Antworten und villeicht auch Tipps möchte ich mich schon jetzt bedanken :-)
6 Antworten
Die Versicherung erstattet dir die für eine Smartrepair (Teilreparatur) anfallenden Kosten abzüglich deiner Selbstbeteiligung von 500 €. Die Reparaturkosten dürfen jedoch nicht den Wert des Autos übersteigen.
Den Sachverständigen, der dein Auto vorher besichtigt darf laut deiner AKB von der Versicherung bestimmt werden. Bei fiktiver Abrechnung können evtl. noch weitere Abzüge, z.B. bei den Verrechnungssätzen (sh. AKB) erfolgen.
Rufe doch einfach die Schadenabteilung an, die auf der Rechnung aufgeführt ist. Der Beulendoktor ist vielleicht gar nicht so teuer, denn mit bis zu 500 Euronen bist Du ja immer dabei. Dafür wurde aber auch ein Beitrag von einigen Cent eingespart.
Das übernimmt die Teilkasko, aber wenn du z.B. einen Schaden von 650 EURO hast, bekommst du von der Versicherung 150 EUR
Bei der Selbstbeteiligung wirst du die Versicherung garnicht brauchen.Teilkasko macht man ohne SB.
In dem vorliegenden Fall hat er/sie sich den kostenunterschied mit und ohne mit einem Schlag zunichte gemacht
Hatte noch nie einen Versicherungsfall und kenne mich mit solchen Dingen nicht wirklich aus.
In diesem Fall, hast Du deine Kfz-Versicherung beim falschen Versicherer abgeschlossen. Da sollte man keinen Direktversicherer wählen.
Warum?
Weil nur Menschen mit einigen Fachkenntnissen eine Direktversicherung abschließen sollte.
Denn man hat keinen Vermittler der einem im Schadensfall hilft und ist dann immer auf sich alleine gestellt. Dies gilt auch bei sonstigen Vertragsänderungen.
Stimmt so nicht. Es kommt immer auf den Fahrzeugtyp bzw. darauf an, wie hoch der Beitragsunterschied zwischen TK mit und TK ohne SB ist. Das muss man dann abwägen.