Haftungsfrage nach Fahrradunfall
Hallo Leute,
ich hatte neulich einen Fahrradunfall. Ich habe mit meinem Fahrrad versehentlich einem anderen Radfahrer die Vorfahrt genommen. Dabei wurde das Fahrrad der anderen Person beschädigt. Ich bin der Meinung, dass die andere Person keine richtig funktionierenden Bremsen hatte und somit eine gewisse Teilschuld hat.
Von der Polizei/Gericht habe ich bis jetzt nichts mehr gehört(nach dem ich mich schriftlich geäußert habe)
Das ganze ereignete sich in einem ungünstigen Zeitraum, in dem ich keine Haftpflichtversicherung hatte. Der andere Radfahrer verlangt nun von mir, dass ich ihm die entstandenen Kosten erstatte.
Was soll ich tun?
1.) Warten, bis ich von der Polizei/Gericht bescheid bekommen habe?
2.) Es geht um ca.700€. Soll ich einen Anwalt einschalten?
3.) Wer bestimmt überhaupt, wieviel Geld ich erstatten muss, da ja der beteiligte Radfahrer meiner Meinung nach eine Teilschuld hat?
4.) Wie werden die Kosten geschätzt? Ich glaube nämlich dass der Schaden deutlich geringer als 700€ ist.
5.) Was kann passieren, wenn ich nichts bezahle?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten!
5 Antworten
Ok, meine letzte Frage hast du zwar nicht beantwortet (ich frage nicht um Deine Zeit zu verschwenden, sondern um die Situation im Detail zu verstehen), aber egal. Nach BGB stehst Du voll in der Haftung. Ohne Haftpflicht, die alle relevanten Haftungsfragen für dich klären würde, kannst Du nur zu einem Anwalt, wenn Du eine Teilschuld erwirken oder die Schadensumme senken willst. Das du der Meinung bist seine Bremsen funktionieren nicht, reicht nicht für eine Teilschuld. Hier wäre ein Beweis durch einen Gutachter nötig. Die Kosten für einen Anwalt und einen Gutachter plus Gerichtsverfahren liegen aber deutlich über 700 €. Du kannst also nur darauf bestehen, daß der Gegner detailliert auflistet wie sich die 700 € zusammensetzen. Niemand, auch das BGB nicht, erwartetet, daß jemand einen Schaden ersetzt, ohne zu wissen warum die Summe so oder anders ist. Damit kannst Du ihn möglicherweise etwas einschüchtern, weil er die Karten auf den Tisch legen muß. Das gibt Verhandlungsspielraum. Andererseits kann das auch nach Hinten losgehen, wenn der Nachweis der Summe i.O.ist, dann mußt Du zahlen was er nachweist.
Wie willkst d denn beweisen, dass seine Bremsen nicht in Ordnung waren? Willst du a ein Gutachten in Auftrag geben? Das müsstest du vorher bezahen. Wenn du kein Haftpflichtversicherung hst, musst du ebe selbst zahlen.
Diese hätte dich auch vor einer überhöhten Forderung geschützt.
Was du glaubst, ist vollkommen uninteressant. Wenn du nicht zahlst, wird es letztlich immer teurer.
dann frag bei der polizei nach, wie weit sie sind. aktenzeichen wirst du ja haben.
alleridnsg wird es nichts dran ändern,, das du die vorfahrt genohmen hast.
1, Da du die Vorfahrt genommen hast, bist du allein schuldig.
2, Bei 700 € lohnt sich ein Anwalt nicht wirklich.
3, Wieviel du zu erstatten hast, legt das BGB fest. Du bist zur Wiederherstellung des ZUstands vor dem UNfall verantwortlich. Also mehr wie die Reparatur (maximal bis zum Zeitwert) mus du nicht erstatten.
4, Verlang vom Geschädigten eine Kostenvoranschlag zur Reparatur (am besten wo genau die betroffenen Bauteile beschrieben sind) und gleichzeitig eine Aufstellung was das Rad in der Wiederbeschaffung kosten würde. Gleichzeitig kannst du, soweit du die genauen Raddaten hast, im Internet nach den Wiederbeschaffungskosten suchen.
5, Der Geschädigte kann dich auf Zahlung der Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten einklagen. Dazu kommen natürlich weitere Kosten auf dich zu.
Warum denkst du, daß der andere Radfahrer eine Teilschuld hat ?
Ist das Deine Vermutung, oder hat er Dir gesagt, er konnte nicht bremsen, weil sie nicht funktionsfähig waren ?
Ich kenne mich mit dem Recht nicht aus. Aber ich finde es schon etwas verantwortungslos, ohne funktionierende Bremsen zu fahren.