Haftung Unfall Verein?

5 Antworten

Eine natürliche Person (also du) und auch eine juristische Person (also ein Verein, eine Firma oder einer ihrer Vertreter) haftet im Grunde für

"verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit", siehe unter anderem BGB § 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Wenn ich also ein Vereinsmitglied nötige, bei Blitzeis loszufahren, könnte eventuelle unter Umständen eine "grobe Fahrlässigkeit" vorliegen. Aber nur bei sehr dummen Vereinsmitgliedern, die dann tatsächlich losfahren.

Ansonsten ist keine Schuld zu erkennen und kein Grund für eine Haftung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Um dieses Risiko abzudecken hat der Verein ja die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Vorstand haftet natürlich nur, wenn er SCHULDHAFT einen Schaden verursacht. Dass ein Vereinsmitglied einen Unfall hat, kann ja nicht schuldhaft sein.

Das Auto ist doch versichert, falls die Versich.prämie fristgemäß bezahlt wurde!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also würde bei sowas in erster Linie die Versicherung des Unfallverursachers gelten?

@EkLk1

Ja. Keine andere!

[…] bei einem nicht eingetragenen Verein […]

Ein nicht eingetragener Verein hat laut §21 BGB doch gar keine Rechtsfähigkeit. Man kann also den Verein als Ganzes gar nicht verantwortlich gemacht werden.

Ja eben, deswegen muss bei einem nicht eingetragenen Verein ja der Vorstand aus eigener Tasche haften.

Einfach mal durchlesen. Das wird schon Druck reduzieren.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/-31-bgb-haftung-des-vereins-fuer-organe_060335.html

Naja danke, aber da steht ja nur wovor ich schon Angst hatte: Wenn jemand z.B. zu einer Mitgliederversammlung fährt und dann einen Unfall baut hafte ja ich als Vorstand. Ich will nicht plötzlich einen Anruf bekommen und 20.000€ Schulden haben.

@wattdennnu2

Stimmt, das wird wohl so sein. Habe mir irgendwie immer schlimmere Szenarien ausgedacht und mich da reingeritten. Danke!