Haftung nach Bewährungsabnahme durch Prüfstatiker?

6 Antworten

... die wären vermieden worden, wenn das richtige Materiel eingebaut worden wäre, ist doch ganz einfach, oder?

Und wenn er keine Ahnung hat vom Bau, darf er so einen Auftrag auch nicht ausführen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ganz schön arrogant und wenig hilfreich . Für Arschgeigen ist diese Plattform nicht gedacht .

@mirkowest

... solche Fragen sind eben auch nicht die Norm. Und was bitte steht in der Frage, Zitat: .... dass, (nicht das) das die Firma meines Bekannten keine Fachfirma ist.

Ab zum Rechtsanwalt? Das kann dir hier jedenfalls niemand so einfach beantworten, dafür ist der Sachverhalt zu kompliziert und wir kennen ihn nicht mal komplett.

Ich würde mal behaupten, das ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht des Statikers.

Dein Freund soll das schnellst möglich seiner Betriebshaftpflicht melden. Die wehrt auch zu Unrecht erhobene Forderungen ab.

Bewährungsstahl

Klingt, als wenn er Gefängnisse baut :-)

Das hier ist wahnsinnig komplex und bedarf einer genauen Einzelprüfung.

Zuerst gilt: gesamtschuldnerische Haftung!
Heißt: alle Beteiligten rücken in den Fokus.

Dein Bekannter soll bitte unverzüglich seine Betriebshaftpflicht-Versicherung einschalten. Mit etwas Glück und dem richtigen Versicherungsschutz wird die Versicherung die Sachverhaltsprüfung übernehmen und Abwehren.