Haftung bei fremdverursachten Wasserschaden?

5 Antworten

Viele falsche Antworten hier.

Die Versicherung, die bei einem Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser haftet, ist die Wohngebäudeversicherung, die der Vermieter abgeschlossen hat.

Sie kommt für nahezu alle Folgen auf, die so ein Ereignis verursacht:

Von der Trocknung des Gebäudes, die Beseitigung aller Gebäudeschäden, die evtl. durch das Wasser entstanden sind, die Ersatzunterbringung der Bewohner, die zeitweise nicht mehr dort wohnen können und auch den Mietausfall durch Mietminderung.

Aber etwas fehlt dabei: Der geschädigte Hausrat. Hausrat kann über eine Hausratversicherung auch gegen solche Schäden versichert werden und weil das so ist, tritt keine andere Versicherung dafür ein. Wenn also jemand seinen Hausrat nicht versichert hat, bekommt er auch nichts erstattet.

Eine Hausratversicherung schließt man dann nicht ab, wenn der Hausrat so wenig wert ist, dass sich eine solche Versicherung nicht lohnt. Wenn solcher Hausrat kaputt geht, dann wird eben nichts ersetzt.

Der Vermieter oder dessen Haftpflichtversicherung zahlen nicht, weil objektiv kein Verschulden des Vermieters vor liegt und auch weil Hausrat mit einer speziellen Versicherung versichert werden kann.

Da hast du Dir also mit dem Verzicht auf eine Hausratversicherung selbst ins Knie geschossen.

Ich sehe es anders als nocheinutzer. Der Vermieter (falls Mieter tatsächlich unschuldig) und zwar mit seiner Hausratversicherung haftet für den Schaden. Vor paar Tagen? Solltest schnell reagieren.

vollkommen richtig!

@nocheinnutzer

Eine Hausratversicherung haftet für die eigenen Schäden am Hausrat, nicht für Schäden, die anderen entstehen.

1. Greift hier keine Hausratversicherung, ausser die des Geschädigten.

2. Hat der Vermieter keine Hausratversicherung!

 

Hier haftet der Verursacher! Wenn dieser eine Haftpflichtversicherung hat, kann er dort natürlich anfragen.

stimmt, da würde nur die private Haftpflichtversicherung des Übermieters zahlen, wenn er eine hat.. wie das mit dem Vermieter aussieht, bzw Dessen Versicherungen aussieht, weiß ich nicht

@Alicia54

... und nur dann, wenn es Verschulden des Übermieters ist.

Die des Vermieters zahlt auch nicht, weil er objektiv keine Schuld hat.

Der Verursacher haftet und muss Dir den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert ersetzen!

das sollte in dem geschilderten Fall die Haftpflicht des Mieters übernehmen......

Nicht, wenn er den Schaden gar nicht verschuldet hat.

@TrudiMeier

ja, hab selbstverschuldet gelesen.....

natürlich ist der Eigentümer in diesem Fall verantwortlich!

 

@nocheinnutzer

Den Eigentümer trifft aber auch keine Schuld.... aus diesem Grund sollte man unbedingt eine Hausratversicherung haben.

@Menuett

Es geht aber darum wer in der Verantwortung steht, schuld hin oder her....