Haftung bei falscher Ausführung einer Überweisung?
Aus Sicherheitsgründen verzichte ich auf Online-Banking und nehme Überweisungen von meinem Postbankkonto grundsätzlich nur mit Papierbeleg vor, den ich fehlerfrei, vollständig und gut leserlich ausfülle und persönlich bei meiner Postbankfiliale abgebe. Vom Beleg mache ich als Nachweis stets eine Kopie. Wer haftet nun dafür, wenn bei der Datenerfassung in der Postbank ein Fehler passiert, der zu einer Überweisung auf ein falsches Konto führt. Bekanntlich müssen die Banken ja nicht mehr prüfen, ob Konto und Inhaber matchen. Nur die Postbank prüft das noch innerhalb, aber natürlich nicht, wenn das Geld an eine andere Bank oder Sparkasse fließt. Hat der Kontoinhaber das Geld bereits ausgegeben und ist insolvent, ist nichts mehr zurück zu holen. Wer haftet für den Schaden?
8 Antworten
Wenn du tatsächlich "fehlerfrei, vollständig und gut leserlich" den Beleg ausgefüllt hast, dann kann gar keine Fehler passieren, denn die Belege werden maschinell ausgelesen.
Fehler passieren erst dann, wenn eben was fehlt, Zahlendreher drin sind, undeutlich geschrieben wurde und z.B. eine 1 wie eine 7 aussieht.
Aber wie schon geschrieben wurde, ist selbst das bei Verwendung der IBAN auch nicht mehr möglich.
Ich gehe mal davon aus, dass in dem Fall mit gut leserlich auch gemeint ist, dass es für die Maschine im Beleglesecenter lesbar ist, weil wenn es die Maschine nicht lesen kann, dann lag es ja doch an der Person, die den Beleg ausgefüllt hat.
Nein, es lag an der OCR-Software. Die sind bei weitem nicht perfekt. Ich wiederhole es gerne nochmal: "gut leserlich" ist nicht mit "maschinenlesbar"gleichsetzbar.
Wenn du es richtig eingetragen hast bist du ja wohl nicht haftbar zu machen.
Es ist aber auch (quasi) unmöglich, dass ein solcher Fehler in Zukunft noch passiert.
Durch die IBAN mit angehängter Prüfziffer kommen keine Zahlendreher mehr vor, die noch ein gültiges Ergebnis bilden, und der Vorgang wird nicht ausgeführt
Ein Zahlendreher war vorher schon unkritisch, da jede Kontonummer auch eine Kontrollzahl enthält
da man die IBAN angeben muß, kann da kein Fehler passieren, da dies über 2 Kontrollziffern abgesichert ist. Wenn also eine Zahl falsch wäre oder ein Zahlendreher, könnte die Überweisung nicht ausgeführt werden. Der Text oder Empfängername spielt ja keinerlei Rolle
Wenn es dir auf Sicherheit ankommt, solltest du auf Papierbelege verzichten und stattdessen die Überweisung direkt am Service-Terminal in der Postbank-Filiale eingeben.
Da hast du die Möglichkeit, die eingegebenen Daten direkt zu überprüfen, nötigenfalls noch einmal zu korrigieren und direkt eine Auftragsbestätigung mit den eingegebenen Daten auszudrucken.
gibt es Serviceterminals bei der Postbank? Ich hab noch nie welche gesehen
Doch, die stehen mittlerweile dort, wo es vorher Kontoauszugsdrucker gab, also in jeder größeren Postbank-Filiale.
Wenn du alles korrekt ausgefüllt hast, kann man das ja nachweisen. Die Überweisungsträger sind ja noch vorhanden; dann haftet die Bank. Warum solltest du für einen Fehler zahlen, den du nicht zu verantworten hast!
"gut leserlich" ist nicht mit "maschinenlesbar"gleichsetzbar.
Wenn auch selten, so passieren auch Banken Fehler. Theorie und Praxis passen manchmal nicht zusammen.