Haftung bei falscher Ausführung einer Überweisung?

8 Antworten

Wenn du tatsächlich "fehlerfrei, vollständig und gut leserlich" den Beleg ausgefüllt hast, dann kann gar keine Fehler passieren, denn die Belege werden maschinell ausgelesen.

Fehler passieren erst dann, wenn eben was fehlt, Zahlendreher drin sind, undeutlich geschrieben wurde und z.B. eine 1 wie eine 7 aussieht.

Aber wie schon geschrieben wurde, ist selbst das bei Verwendung der IBAN auch nicht mehr möglich.

Wenn du tatsächlich "fehlerfrei, vollständig und gut leserlich" den Beleg ausgefüllt hast, dann kann gar keine Fehler passieren, denn die Belege werden maschinell ausgelesen.

"gut leserlich" ist nicht mit "maschinenlesbar"gleichsetzbar.

Fehler passieren erst dann, wenn eben was fehlt, Zahlendreher drin sind

Wenn auch selten, so passieren auch Banken Fehler. Theorie und Praxis passen manchmal nicht zusammen.

@Ifm001

Ich gehe mal davon aus, dass in dem Fall mit gut leserlich auch gemeint ist, dass es für die Maschine im Beleglesecenter lesbar ist, weil wenn es die Maschine nicht lesen kann, dann lag es ja doch an der Person, die den Beleg ausgefüllt hat.

@Zzyzwicz

Nein, es lag an der OCR-Software. Die sind bei weitem nicht perfekt. Ich wiederhole es gerne nochmal: "gut leserlich" ist nicht mit "maschinenlesbar"gleichsetzbar.

Wenn du es richtig eingetragen hast bist du ja wohl nicht haftbar zu machen.

Es ist aber auch (quasi) unmöglich, dass ein solcher Fehler in Zukunft noch passiert.

Durch die IBAN mit angehängter Prüfziffer kommen keine Zahlendreher mehr vor, die noch ein gültiges Ergebnis bilden, und der Vorgang wird nicht ausgeführt

Ein Zahlendreher war vorher schon unkritisch, da jede Kontonummer auch eine Kontrollzahl enthält

da man die IBAN angeben muß, kann da kein Fehler passieren, da dies über 2 Kontrollziffern abgesichert ist. Wenn also eine Zahl falsch wäre oder ein Zahlendreher, könnte die Überweisung nicht ausgeführt werden. Der Text oder Empfängername spielt ja keinerlei Rolle

Wenn es dir auf Sicherheit ankommt, solltest du auf Papierbelege verzichten und stattdessen die Überweisung direkt am Service-Terminal in der Postbank-Filiale eingeben.

Da hast du die Möglichkeit, die eingegebenen Daten direkt zu überprüfen, nötigenfalls noch einmal zu korrigieren und direkt eine Auftragsbestätigung mit den eingegebenen Daten auszudrucken.

gibt es Serviceterminals bei der Postbank? Ich hab noch nie welche gesehen

@Mismid

Doch, die stehen mittlerweile dort, wo es vorher Kontoauszugsdrucker gab, also in jeder größeren Postbank-Filiale.

Wenn du alles korrekt ausgefüllt hast, kann man das ja nachweisen. Die Überweisungsträger sind ja noch vorhanden; dann haftet die Bank. Warum solltest du für einen Fehler zahlen, den du nicht zu verantworten hast!