Haftung an den Untermieter abgeben?

4 Antworten

Hast Du den Vermieter bzw. die HV schon um Erlaubnis gebeten die Wohnung komplett weiter vermieten zu dürfen?

Der VM müßte nämlich nur die weiter Vermietung eines Teiles, z. B. 1 Zimmer, erlauben, nicht aber der ganzen Wohnung.

Eine Mietschutzpolice geht auch nicht, da Untervermietung.

Was soll eine "Mietschutzpolice" sein? Davon abgesehen kennt das Mietrecht keinen Unterschied zwischen "normaler" Vermietung und  Untervermietung.

Laut BGB hafte ich ja für alle Schäden, die der Untermieter an der Wohnung verursacht.

Richtig. Und daran ändert auch keine Vereinbarung zwischen dir und deinem Mieter etwas. Übrigens würdest Du auch weiterhin für die Mietzahlungen an deinen Vermieter haften. Wenn Du diese Haftung auch auf deinen Mieter "abwälzen" wolltest, kann das ganz böse nach hinten los gehen.

Hi,

Vermieter ist benachrichtigt, alles gut.

Eine Mietschutzpolice ist eine Versicherung, die ein Vermieter gegen "Mietnomaden" und ähnliches abschließen kann.

Und auch wenn das Mietrecht keinen Unterschied kennt, Versicherungen in der Risikobewertung schon.

Dass ich erster Ansprechpartner ggü. dem Vermieter bin kann auch ruhig so bleiben, ich will bloß vertraglich festlegen, dass der Untermieter für alle Schäden haftet.

Aber scheint ja durchs Gesetz sowieso geregelt zu sein.

Nein, Du kannst die Haftung nicht abwälzen.

Dir bleibt soviel Risiko, wie jeder Vermieter hat, der eine Wohnung vermietet. Jeder Vermieter muss damit leben, dass er irgendwann mal an einen Mieter gerät, der

1. die Miete nicht mehr zahlt

2. dennoch nicht ausziehen will

3. am Ende dann doch eine Ruine hinterläßt

Will man dann den Schaden erstattet haben, hat er plötzlich kein Geld und versuch mal, einem Nackten in die Taschen zu greifen.

Und dennoch sind allein in Deutschland viele Millionen Wohnungen vermietet.

Für Dich gilt: "No risk, no money!"

Im Innenverhältnis haftet der Untermieter Dir gegenüber.

Aber Ansprechpartner für den Vermieter bist und bleibst Du! Da kommst Du auch nicht raus!

Danke, das ist mir aber soweit klar.

Die Frage ist eher, kann ich den Vertrag im Innenverhältnis so aufsetzen, dass ich gegen jeglichen Schaden abgesichert bin? In den Standarduntermietverträgen steht da nie irgendwas von, lediglich Kaution als Sicherheit.

An sich würde ich einfach so was wie:

"Außerdem haftet der Untermieter für alle Schäden, die während der Untermietlaufzeit in der gesamten Wohnung entstanden sind"

dazuschreiben wollen. 

Wäre das so möglich?

@ithinkineedhelp

ja, aber es bringt dir nichts, wenn er dir nicht haften kann

@IamaRobot

Das brauchst Du nicht noch mal regeln/aufnehmen, weil der Untermieter Dir in diesem Fall, wenn er einen Schaden anrichtet, bereits aus dem Gesetz heraus schadensersatzpflichtig ist!

nein, es ist niemals möglich, eine haftung abzuwälzen

wenn du haftest, haftest du immer erst

erst dann haftet jemand dir

aber wenn du geld hast und er nicht, haftest du und er hat nix, was du holen kannst