Haftstrafe - Auslandsflucht - Wiederkehrung - Verhaftung - Stellen

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der wird auf jeden Fall schon am Flughafen festgenommen. Es ist sogar möglich, dass das Strafmaß sich erhöht (wegen Flucht)... also ggf. längere Haftstrafe und/oder hohes Bußgeld.

keine alternative ?

Das Strafmaß erhöht sich nicht.

"Das Strafmaß erhöht sich angeblich wegen Flucht, und es gibt eine Strafe oder eine Geldbuße." Wie kann man allen Ernstes solch einen Unsinn verbreiten?

Wenn Du die Strafe bekommen hast und dich deren Vollziehung entzogen hast wirst Du bei der Einreise nach D festgenommen. Da kann dir dann auch kein Anwalt helfen.

Wär ja noch schöner! Klar wird der jenige gleich Verhaftet.