Haftpflichversicherung - Smartphone Displayschaden - Nur der Zeitwert?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normal ist der Umstand, der vereinbart wurde. (= Was steht dazu in dem Versicherungsvertrag?)

Wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, der NUR NACH ZEITWERT reguliert, sollte dies normal sein.


Weshalb hast du keine Haftpflicht abgeschlossen , die nach NEUTWERT reguliert?


UND JA…

Sobald eine Haftpflichtversicherung  reguliert, geht die beschädigte Sache (das Handy) in deren Eigentum über.  

PS: Nutze diesen Fall und kündige deinen Vertrag und schließe einen besseren Tarif ab.

Ist nicht meine Versicherung, sondern die von dem, der den Schaden verursacht hat. Ich bin ehrlich gesagt ziemlich unglücklich damit, weil ich das Gerät mit dem Betrag nicht mal gebraucht kaufen kann. So hätte ich den Schaden mit dem Geld selbst reparieren lassen können.

@DrRaptor999

Ärgerlich!
Nutze diesen Fall und überprüfe deinen eigenen
Vertrag. Wie reguliert dieser ? ….

Du kannst folgendes machen.

Rufe den Sachbearbeiter an und frage ob du das Gerät zurückbekommen kannst. Mit etwas Glück klappt es.

Mehr als nett nachfragen kannst du leider nicht machen.

@MoechteAWissen

Ich bin überhaupt nicht versichert (was auch sehr blöd ist). Aber dank dieser Situation werde ich definitiv eine abschließen. Man zieht das ganze immer weiter nach hinten, weil man denkt, man wird es schon nicht in nächster Zeit brauchen.

Aber ja, ich werde gleich mal anrufen und mein Glück versuchen.

Danke für die Antwort!

@DrRaptor999

Wenn du nicht versichert bist, dann brauchst du auch nirgendwo anrufen. Wie kommst du dann überhaupt zu dieser Frage?

@qugart

  Der Tipp kam von mir .

Weshalb sollte ein Geschädigter keinen Kontakt zum VU suchen? Mehr als ein NEIN kann er nicht bekommen. Einen Versuch ist es immer Wert. 

Versicherungen sind meist netter als ihr Ruf. Nett Fragen bewirkt oft Wunder. Zumindest  nach meiner Erfahrung ...

@MoechteAWissen

Beschädigte Handys, werden dem Forderungssteller NICHT wieder ausgehändigt. Man will ja vermeiden, dass dieses Handy dann den nächsten Schaden "erleidet"

@DerHans

@Hans

kann ich nicht bestätigen .  
Meine Erfahrungen dazu sind sehr unterschiedlich.  Ich bekomme vielmehr 2 Dinge gesagt.

-Wir schicken das Gerät aus Kostengründen nicht mehr zurück.
- Die Geräte werden zur Rekonstruktion (Tests) verwendet.

Das man einen Betrug vorbeugen möchte, hörte ich bisher nie.  

@MoechteAWissen

Die Versicherung wird ihm schon aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nix sagen können. Außerdem besteht ja auch keine wirkliche Verbindung zwischen Geschädigtem und Versicherer. Ersterer ist nur Zahlungsempfänger, die der Versicherer für den Verursacher tätigt (wenn die das überhaupt machen).

@qugart

Der Datenschutz hat hiermit wenig zu tun.  Damit ein Schaden reguliert werden kann, muss eine Kommunikation zwischen VU und dem Geschädigten geführt werden.

Dieses Vorgehen ist üblich in der Branche. –Die Verbindung zwischen VU und dem Geschädigten, ergibt sich aus dem Außenverhältnis-

Man könnte auch ganz einfach schreiben. ->  Ohne schlüssigen Vortrag des Geschädigten, erfolgt keine Regulierung durch das VU. Eine Kommunikation der Parteien ist unabdingbar.

Wie gesagt,  mit etwas Glück bekommt er sein Gerät wieder. 
Nur einfordern kann er es nicht....

Welcher PHV Tarif zahlt denn bei elektronischen Geräten, die schon ein paar Jahre alt sind den Neuwert?

@NamenSindSchwer

Einige... Rhion , Axa, VHV .... momentan sind mindestens 30 Tarife auf dem Markt. 

@MoechteAWissen

Also, um das nochmal kurz zu erklären: Ich habe das Gerät nicht kaputt gemacht und das Gerät ist bei der Versicherung des Verursachers gelandet.

Mein Smartphone ist nicht mal 1 Jahr alt, hat neu 430€ gekostet und als Zeitwert wurden mir 290€ berechnet. Smartphones verlieren ja schnell an Wert, darum kann ich den Bertrag schon verstehen.

Nur leider ist es so, dass ich das Gerät auch gebraucht nicht für 290€ bekomme und somit steh ich schlechter da als vor dem Schaden. Und eine Versicherung soll doch dazu da sein, dass man danach nicht schlechter dasteht, oder?

@MoechteAWissen

Einige... Rhion , Axa, VHV .... momentan sind mindestens 30 Tarife auf dem Markt. 

Hier gilt mal wieder: Man muss in die Bedingungen schauen und darf sich nicht auf die schönen Broschüren verlassen.

Aus den Bedingungen der VHV:

"Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt

der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein.


Ausgeschlossen bleiben Schäden an

– mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager)"

Die Regelungen der AXA und Rhion sind ähnlich bzw. identisch. Daher habe ich ausdrücklich nach älteren elektronischen Geräten gefragt.

Kein mir bekannter PHV Tarif zahlt für runtergefallene Smartphones, Laptops, Brillen o.ä. den Neuwert. Da wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet.


@NamenSindSchwer

das haste wirklich geschrieben !  Soweit habe ich es nicht mehr gelesen.Sorry!  Mir ging es um  die Erweiterung/Einschluss der Neuwertklausel an sich.

 

@NamenSindSchwer

Eben. Dafür gibts die Elektronikschutzbriefe. Die Beiträge dafür würden wohl auch in der Region liegen, wie hier die Differenz Zeitwert-Neuwert. Rund 140 Euro fürs Jahr. gegengerechnet mit Selbstbeteiligung, anteilige Erstattung, usw.

@MoechteAWissen

Passt schon. Im hier vorliegenden Fall hätte der FS aber so oder so keinen Neuwert erstattet bekommen, egal wie gut sein Kumpel versichert gewesen wäre.

@NamenSindSchwer

So!

Jetzt haste es wirklich geschafft mich in meinem Urlaub zum lesen einiger AVB zu bewegen ;)

Schau dir mal die AVB der DEGENIA, Tarif Optimum  an….

Wenn jemand aus versehen das Handy von einer anderen Person fallen lässt und es ist kaputt. Dann haftet er normalerweise für den Schaden, den er verursacht hat. 

Der Schaden beläuft sich aber nicht auf den Neuwert sondern auf den Widerbeschaffungswert, also was es kostet ein gleichwertiges, gleich altes gebrauchtes Gerät zu kaufen.

Hat die Person sinnvollerweise eine Haftpflichtversicherung, also eine Versicherung die die Haftung für Ihn übernimmt, muss die logischerweise auch nur in dem Rahmen haften, wie er das müsste.

In welchem Umfang die Versicherung aber letztlich Leistet, und welche Bedingungen Sie an die Leistung knüpft, ist aber ganz sicher im Versicherungsvertrag, bzw. in den Versicherungsbedingungen niedergelegt. Dort kann man das ganz genau nachlesen. 

Hat die Person sinnvollerweise eine Haftpflichtversicherung, also eine Versicherung die die Haftung für Ihn übernimmt, muss die logischerweise auch nur in dem Rahmen haften, wie er das müsste.

Bitte beachten, die Privathaftpflichtversicherung wird in diesem geschilderten Fall nur leisten, wenn geliehene Sachen mitversichert sind.

Was allerdings bei vielen Tarifen nicht möglich ist.

@Apolon

War denn davon die Rede, dass das Handy geliehen war? 

Beschädigst du fremdes Eigentum, kommt die private Haftpflichtversicherung für die Reparatur auf. Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt, dann ersetzt die Versicherung nur noch den Zeitwert – nicht wie vielfach angenommen, den ursprünglichen Anschaffungspreis.

Das Gerät darf die Versicherung dann auch behalten. Du hast ja schon den finanziellen Ausgleich bekommen.

Es geht immer nur um den tatsächlichen Schaden.

Kann man das logisch anfechten? Für mich macht mein ausgezahlter Betrag nämlich keinen Sinn, wenn ich das Gerät nicht wieder bekomme.

Zur Info: Nur das Display ist gesprungen (Funktion ist noch vorhanden)

Laut der Versicherung überschreitet die Reparatur den Zeitwert (290€ - Neupreis 430€) - was aus meiner Sicht schon mal unsinnig ist, weil der Tausch des Displays niemals über 290€ kosten würde.

Wäre es dann nicht logisch, wenn ich den Betrag + das Gerät bekommen würde? Der Zeitwert deckt ja schneinbar nicht mal die Reparatur. Dürfte ich den Schaden mit dem Geld (was angeblich nicht für die Reparatur ausreicht) selbst beheben lassen?

@DrRaptor999

Wenn das Gerät einen Totalschaden hätte (keinerlei Funktion) würde ich ja noch verstehen, dass sich die Reparatur nicht lohnen dürfte. Aber das ist ein Display, nicht mehr und nicht weniger.

Oder sehe ich das ganze falsch?

@DrRaptor999

Verstehe ich das richtig, dass du 290 EURO für den Zeitwert bekommen hast? Wenn ja, legst du noch etwas drauf und du hast wieder ein neues Gerät.

Du kannst aber auch höflich nachfragen,ob du das Gerät zurück bekommst. Wenn das noch einen Restwert hat, wird man den evtl. von dir einfordern.

@HerrFilzmann

Das Problem an der Geschichte ist, das ich finanziell gerade nicht so gut stehe und es mir nicht leisten kann, die Differenz zu zahlen. Wenn das nicht der Fall wäre, würde ich sagen, ok, dann nehm ich jetzt den Nachfolger und pack noch etwas drauf.

Aber derzeit wollte ich mich eigentlich auf das beschränken, was ich schon hatte. Aber ist ja nun leider nicht möglich und nicht zu ändern.

@HerrFilzmann

Manches verstehe ich nicht.


Wir regulieren jährlich zwischen 200-250 Handyschäden. Meist
handelt es sich dabei um Displayschäden. Bei einem  Iphone kostet die Rep. beispielsweise  zwischen 100€-160€.


Jetzt kommt mir die Frage auf, weshalb in diesem Fall nicht rep. wurde?

Oder übersehe ich hier etwas?   

@MoechteAWissen

Nein, du bist der erste, der das mal ganz klar sieht. Ich wurde hier schon die ganze Zeit ziemlich hart angegangen, weil ich nicht verstehe, warum die mir lieber 290€ bezahlen, als mir die Reparatur zu zahlen (die deutlich günstiger wird).

Mir wurde ja nun auch mehrfach gesagt, dass der Gutachter ja mehr Ahnung hat und dass das dann auch so stimmt.

Für mich macht es kein Sinn, wenn man mit dem Geld sogar ein iphone Display hinkriegen würde.

@DrRaptor999

Okay, dann sortieren wir mal deinen Fall 

Dazu benötige ich noch ein paar Angaben 

- Welches Modell + Kaufdatum + Kaufpreis
- Gibt es einen Kostenvoranschlag? (wenn ja, wurde dieser der Versicherung gezeigt? )

- von welcher Versicherungsgesellschaft reden wir überhaupt? 

@MoechteAWissen

OnePlus 3T - 04.01.2017 - Kaufpreis: 439€. Rechnung war natürlich vorhanden.

Nein, und das beräue ich auch sehr. Hätte ich geahnt, dass mein Gerät einbehalten wird, hätte ich vorher abgeklärt, wie viel der Displaytausch kosten müsste. Ich kann es mir aber grob von den beiden Vorgängern und dem Forum ableiten.

Versicherung: Württembergische

@DrRaptor999

Puhh…

die Nummer ist wirklich verzwickt. Auch wenn es momentan vielleicht nicht so auf dich wirkt, hat die Versicherung zu deinen Gunsten entschieden. Du hast mehr bekommen, als dir zustehen würde.

Stark vereinfacht gesagt prüft der Versicherer im Schadenfall 2 Dinge.  Er beschäftigt sich stets mit den Fragen, -> ist eine Reparatur oder Restzahlung der beschädigten
Sache angemessen….

 

In deinem Fall wäre vermutlich eine rep. zutreffend gewesen.

Nach kurzem suchen im Web fand ich einen Anbieter, der dir den Displayschaden für 210€ rep. hätte.  D.h.  auch die Versicherung hätte dich auf einerep. verweisen müssen.

Vermutlich aber wollte der Sachbearbeiter den Fall vom Tisch
haben und hat deswegen  die paar Euro draufgelegt
umso  den Schaden zu schließen. –sowas passiert
insbesondere bei Kleinschäden öfters. –

Ich würde folgendes machen.

Rufe den Sachbearbeiter an und frage ob du das Handy zur Rep. bekommen kannst. Erkläre ihm, dass eine Rep. etwa 25%-30% günstiger ist, als der gewählte Weg.  Biete ihm gleichzeitig das zu viel bezahlte Geld. (50-90€) an. [kommt er deinem Wunsch nach, dann ist gut. Wenn nicht ->] Sage ihm auch, dass dich  der
Regulierungsablauf stark irritiert. Nach deinem persönlichen Rechtsempfinden wurde gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft verstoßen wodurch du
dich zu Unrecht bereichert hast. Diesen Umstand möchtest du nicht mit dir vereinbaren. Insbesondere daher nicht, da du von einem Haus wie der  Württembergische eine Seriöse Regulierung erwartest….  

Zeitwert ist normal, außer es wäre was anderes versichert, was aber ungewöhnlich wäre.

Und ja, bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden bleibt das Gerät bei der Versicherung. Nur wenn noch ein Restwert vorhanden ist wird der von der Versicherungsleistung abgezogen und du erhältst das Gerät wieder zurück.

Näheres (genau auf deinen vorliegenden Schaden eingehend) kann dir dein Versicherungsmensch erklären.

Bei dem Smartphone ist ja nur das Display gerissen, aber sonst ist es noch funktionstüchtig. Laut der Versicherung würde die Reparatur den Zeitwert (290€ - Neupreis war 430€) überschreiten. Und ganz im Ernst, ein Gerät das kein Jahr auf dem Markt ist und für das Ersatzteile existieren, wird doch wohl für 290€ zu reparieren sein.

Ein neues Display + Einbau kostet selbst bei einem iPhone 6 Plus keine 290€.

@DrRaptor999

Und wieso hast du es nicht reparieren lassen?. Die Reparaturrechnung wäre ja beglichen worden.

@DrRaptor999

Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen, dann ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Eine Reparatur wäre unsinnig. Der Ersatz dieser zusätzlichen Kosten stehen dir nur in sehr wenigen Fällen zu. Bei einem Smartphone so gut wie gar nicht.

Es gilt § 823 BGB Schadensersatz.

@DerHans

Weil ich sowas das erste Mal mache und es nicht für möglich gehalten habe, dass die Versicherung mein Gerät einbehält.

@DerHans

Hat er ja nicht. Er glaubt nur, dass er es billiger repariert bekommen würde.

@qugart

Aber rein vom Menschenverstand ist das nicht ansatzweise ein wirtschaftlicher Totalschaden.

@DrRaptor999

Käse. Wenn die Reparatur 300 Euro kostet und das Handy nur noch 250 Euro kostet, dann sagt auch der gesunde Menschenverstand, dass eine Reparatur unsinnig ist.

Dir steht kein neues oder anderes Handy zu, sondern nur der Schadensersatz.

@qugart

Also, weil der Gutachter nicht in der Lage ist, realistische Reparaturkosten zu ermitteln, heißt das automatisch, dass die Reperatur fix über 300€ kostet.

Also, ich bin jetzt schlauer, falls sowas nochmal passiert, erst reparieren lassen und dann die Reparaturkosten bei der Versicherung einreichen.

Die Reparatur meines Displays kostet nicht ansatzweise 300€ und da sagt mir mein Menschenverstand, dass ich da definitiv einen Fehler gemacht habe und es nicht einfach zu der Versicherung hätte schicken dürfen, ohne zu wissen, was da genau passiert.

@DrRaptor999

Junge, der Gutachter hat (im Gegensatz zu dir) eben Ahnung von der Materie. Der hat echte Zahlen vor sich liegen. Du schätzt hier nur irgendwelche Kosten. Du bekommst 290 Euro und kannst dir ein anderes Handy kaufen.

MEHR STEHT DIR NACH DEUTSChEM GESETZ NICHT ZU!

Wenn du keine Elektronikschutzbrief abgeschlossen hast ist das dein Problem

@qugart

Also, wenn ich mir nun von dem Hersteller einen Kostenvoranschlag geben lasse und da nur etwa 100€ bei rumkommen, hat der Gutachter noch immer mehr Ahnung, ja?

@DrRaptor999

Und mein Gott, was soll eigentlich diese unfreundliche Schreibweise? Wenn du dich mit meinen Fragen nicht beschäftigen willst, musst du das nicht und kannst dich gern mit etwas anderem beschäftigen.

Ich finde, ein freundlicher Umgang ist etwas ganz wichtiges, "Junge".

@DrRaptor999

Du bekommst nur keinen Kostenvoranschlag vom Hersteller. Egal was du dir noch so aus den Fingern saugst, es gilt § 823 BGB.

@qugart

Bleib doch einfach mal kurz von deinen Paragraphen weg. Ich habe längst eingesehen, dass mir nicht mehr zusteht. Ich habe nun jediglich kritisiert, dass die Einschätzung des Gutachters eher so wirkt, als hätte da jemand etwas unmotiviert.

Warum sollte ich keine Kostenauskunft vom Hersteller bekommen? Aus dem Forum ist mir längst bewusst, dass das keine 290€ kostet, nicht im Ansatz. Tatsächlich gibt es dort noch mehr Menschen, die ein Display getauscht haben.

Wie DerHans schon sagte, nächstes mal vorher zur Reparatur und das dann einreichen, dann hat man das Problem nicht. Ist für mich völlig logisch und ist durchaus mein Fehler.

@DrRaptor999

Auch mit einem Kostenvoranschlag bzw. einer Reparaturrechnung wird nur maximal Zeitwert ersetzt und nicht die ganze Reparatur!

@qugart

Also wenn ich mein Gerät zurück bekommen hätte und mir dann für die Reparatur der Zeitwert erstattet werden würde, hätte ich nun überhaupt kein Problem. :)

@DrRaptor999

Das hättest du nicht bekommen, weil es dir nicht zugestanden hätte.

Zeitwertregulierung ist normal.

Wenn nur das Display gesprungen war geht das Gerät aber NICHT in den Besitz der Versicherung über. Natürlich hast du Anspruch darauf dein Eigentum zurückzubekommen.

Naja, wenn ich die anderen Antworten so sehe, würde ich sagen, das scheint wohl nicht mehr mein Eigentum zu sein.

@DrRaptor999

Das ist aber totaler Quatsch, wenn das Ding nicht wirklich komplett Schrott ist.

@NamenSindSchwer

Tja, die Meinungen gehen da ziemlich in die Richtung, dass mir gar nichts zusteht. Weder ein Betrag, womit ich ein gleichaltes Gerät kaufen kann, noch das alte Geräte, damit ich es selbst reparieren lassen kann.