Haftpflichtversicherung zahlt ein Schaden nicht.Muss ich jetzt dem Geschädigten den Zeitwert zahlen oder den Kompletten Preis?

8 Antworten

Wie lange hast Du denn in der Wohnung gelebt und wie viele Personen waren in der Wohnung gegenüber dem Vermieter angemeldet ?

Welche Schäden sind auf den Fliesen und dem Linolium konkret aufgetreten und waren schon beim Einzug Schäden / Verschleiss sichtbar, und wurden sie dementsprechend auch korrekt dokumentiert ?

Denn auch bei Bodenbelägen gibt es je nach Art des Belages durchaus Kostenabschreibungen ( Zeitwert ) durch "normale" Abnutzungserscheinungen / Gebrauchsspuren je nach Dauer des Mietverhältnisses. 

In der Wohnung habe ich 3,5 Jahre zu zweit gewohnt. Den Fliesenspiegel in der Küche von Bj 1994 habe ich aus Optischen Gründen durch eine Holzverplattung bedeckt. Diese habe ich mit Silokon stellenweise verklebt und beim entfernen dieser Verplattung sind die Fliesen samt Kleber vom alten Putz gekommen. Diesen Schaden soll ich Zahlen. 

Den PVC Boden habe ich für die Übergangsleisten durchbohrt da ich überall Laminat verlegt hatte. Diese Löcher sind nicht in der Fuge des PVCs und deswegen soll ich den Schaden ebenfalls ersetzen. 

Meine Versicherung hat ein Gutachter geschickt der diese Schäden als übermäßige Beanspruchung des Mietobjekts sieht. Deswegen bekomme ich nichts erstattet. 

@marcess

O.K...dann dürften die Versicherung wie auch der Vermieter schon mal grundlegend Recht mit ihren jeweiligen Aussagen haben. Ich würde hier sogar schon eher in Richtung "unsachgemässen Gebrauch" oder "nicht fahrlässige Beschädigung" der betreffenden Einrichtungsteile der Wohnung vermuten. Klar, dass dann schon mal die Versicherung sperrt, wenn Du ins Linolium bohrst und irgendwelche Vertäfelungen mit Silikon an einen Fliesenspiegel klebst und beim Auszug dann einige Fliesen durch die Entfernung beschädigst / herausreisst.

Nun wäre hier aber erst einmal zu prüfen, ob anstelle eines kompletten Austausches von Fliesenspiegel und Linolium hier nicht auch Reparatur sach und wertgemäss durchführbar wäre.

Bei den Fliesen kann man schauen, ob man noch Ersatzfliesen in der selben Optik auftreiben und einsetzen kann. Wenn es fachgerecht ausgeführt wird, so könntest Du ggf. mit den reinen Materialkosten in Eigenleistung rauskommen bei den Fliesen.

Und auch beim PVC kann man gewiss noch eine Einigung mit dem Vermieter erzielen, denn prinzipiell sind auch hier die Bohrlöcher je nach Musterung durchaus ( wenn ggf. auch durch einen Fachman  ) so gut wie nicht erkennbar noch reparabel.

Du darfst davon ausgehen, dass Du nur einen Teil bezahlen musst.

Beispiel:

Fliesenboden in der Küche, normale Haltbarkeit 30 Jahre. Austausch ist nach 10 Jahren erforderlich. Demzufolge müßtest Du zwei Drittel der Material und Handwerkerkosten bezahlen.

PVC: Normale Haltbarkeit 15 Jahre. Austausch nach 12 Jahren. Hier müßtest Du 20 % bezahlen.

Es wäre nun spannend zu wissen, ob wirklich eine „übermäßige Beanspruchung „vorliegt.  

Wem dem wirklich so ist, sind
Sie zum Schadensersatz verpflichtet.   Sollte es sich jedoch um eine „ normale Abnutzung „ handeln, dann bekommt der Vermieter keinen Cent.

Wie kann man Fliesen übermäßig beanspruchen?

Du musst den Zeitwert ersetzen, mehr nicht. Ist der PVC-Boden 20 Jahre alt : Wert = 0 €. Bei Parkett wäre das wahrscheinlich anders; je nach aktuellem Zustand.

Grundsätzlich schon richtig,  allerdings wenn eine 20 Jahre alte Sache noch einen annehmbaren gebrauchswert hatte und sie wird durch einen dritten unrechtmäßig beschädigt,  dann ist der gebrauchswert auch wieder herzustellen bzw. zu ersetzen. Das bedeutet,  daß man zumindest durch das preisgünstigste Linoleum oder billigste Fliesen den gebrazchswert wieder herstellen kann. In aller Regel werden solche Entschädigungen aber als Finanzspritze für eine vernünftige Renovierung verwendet.


Wie kann man Fliesen übermäßig beanspruchen?

Das kommt natürlich auf die Qualität der Fliesen an, aber es gibt schon gute Möglichkeiten dazu. Beispielsweise, wenn ein Familienmitglied Bauarbeiter oder Landschaftsgärtner ist und ständig mit seinen Profil-Arbeitsschuhen ins Bad oder in die geflieste Küche latscht, ohne darauf zu achten, ob noch grobe Steine oder anderes spitzes Material noch in den den Profilen steckt. Da entstehen dann zahlreiche unschöne Kratzer. Das gleiche auch auf PVC-Böden, noch schlimmer.

@bwhoch2

Das würde das Familienmitglied bei mir genau 1x machen!

Aber wenn ich obige Kommentare des Artikel Verfasstes lese, wundert mich nichts mehr. 

Aber warum sollte man als "beantwortendes Mitglied" vollumfängliche Infos erwarten.... Wir haben alle ein einsames Privatleben und nichts anderes zu tun, als unsere Ueit hier zu verplempern..!

Wenn die Versicherung normalerweise auch Mietschäden abdeckt und den Schaden nicht bezahlt, dann bist du in der Regel auch nicht schadensersatzpflichtig. Denn dafür hast du deine Haftpflichtversicherung: Sie prüft die Ansprüche, die gegen dich gestellt werden und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab oder reguliert die Schäden, wenn der Geschädigte Anspruch darauf hat.

Mein erster Gedanke auch, aber eine übermäßige Beanspruchung verursacht auch Schäden, für die der Mieter haftet, die jedoch im Normalfall nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, weil es sich hierbei ums sogenannte "Allmählichkeitsschäden" handelt.

Dennoch hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz, der dann logischerweise nur in Höhe der Differenz sein kann zwischen normaler und der vorliegenden übermäßigen Beanspruchung. Das muss dann der Mieter bezahlen.