Haftpflichtversicherung im Nebenjob

4 Antworten

Da ich davon ausgehe, dass der Ständer zum Inventar deines Chefs gehört, handelt es sich um einen Eigenschaden, der nicht von der Betriebshaftpflicht abgedeckt wird. Du hast im Auftrag deines Chefs bedient (oder was auch immer).

Auch wird deine Privathaftpflicht nicht einspringen, da es sich ja um eine berufliche Tätigkeit handelt.

Den Schaden wirst du also aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn du dafür haftbar gemacht werden kannst. Verpflichtet bist du dazu nach § 823 BGB.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt nicht in Betracht,. Es ist nämlich ein Eigenschaden des Chefs und kein Fremdschaden.

Es könnte, so Sie eine haben, die Privathaftpflichtversicherung in Betracht kommen. Bei manchen Gesellschaften können durch den VN oder die Mitversicherten verurachte Schäden am Arbeitsplatz abgesichert werden. Sie müssen also Ihre Unterlagen sichten.

Wenn keine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, bleibt der Schaden beim Chef. Das kann bei Ausübung der Tätigkeit passieren, gehört also zum Arbeitsbereich.

Hallo,

wenn man Mitglied einer Gewerkschaft ist, dort nachfragen.

Ggf. den Ausbildungsberater bei der IHK kontaktieren.

Entscheidend ist der Grad des Verschuldens.

Gruß

RHW

Kommt auf die Umstände an. Wenn das versehentlich im Rahmen der Berufsausübung passiert ist, dann die betriebliche Haftpflicht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit du.

... dann die betriebliche Haftpflicht.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur für Fremdschäden zuständig - dies ist aber ein Eigenschaden des Chefs, also kann es kein Betriebshaftpflichtschaden sein!

Gruß siola55