Haftpflichtversicherung hat den Sturmschaden der Haustür abgelehnt, da diese älter als 30 Jahre ist, ist das korrekt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Haftpflicht heißt halt immer Zeitwert. Und wenn die Tür nicht mehr viel wert ist weil sie so alt ist, dann muss halt auch nicht viel gezahlt werden. Ob "gar nichts" tatsächlich korrekt ist, ist schwer zu beurteilen. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, muss er wohl klagen.

Du schreibst das Wetteramt bestätigt "Tornado". Dann soll der Vermieter doch seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Die reguliert auch zum Neuwert und wäre somit von Anfang an die bessere Wahl gewesen.

Vielen Dank, für ihre Antworten.

Mein Vermieter wird die Gebäudeversicherung zur Erneuerung des Türglases in Anspruch nehmen. Eine neue Tür, obwohl es eine Verbesserung für die Immobilie wäre wird gibt nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Ingrid Birris

Bei einer Tür, die 30 Jahre alt ist, scheitert das bereits daran, dass es keinen Zeitwert mehr gibt..

Hast du denn überhaupt eine Glasbruchversicherung. Die würde hier Naturalersatz leisten.

Vielen Dank für diese Antwort. Ich habe herausgefunden, dass die Gebäudeversicherung der Wohnanlage, die Kosten für den Glasschaden übernimmt.

Das is korrekt so. Die Tür ist zu alt.

Müsste dann der Vermieter hier tätig werden?

@Birris

Natürlich muss der Eigentümer eine neue Tür einbauen lassen. Hier geht es um die KOSTEN

Hallo,

sowas solltest du einen Anwalt fragen und nicht uns hier.

Das Versicherungen gerne Zahlungen abwehren ist ja nix neues.

Ok, danke

Warum sollte ER einen Anwalt befragen? Das muss der Vermieter tun, der ist schließlich derjenige der hier sein Geld nicht bekommt.

@NamenSindSchwer

In der Ausgangsfrage war aber noch von keinem VM die Rede

@OlafausNRW

Da von Haftpflicht die Rede war ist doch wohl logisch, dass es einen anderen Eigentümer gibt.

@NamenSindSchwer

Nein, das ist nicht logisch,denn im Text steht Hausrat-und Haftpflichtversicherung.