Haftpflichtversicherung hat den Sturmschaden der Haustür abgelehnt, da diese älter als 30 Jahre ist, ist das korrekt?
Am 08.August war es sehr heiß und ich hatte die Haustür geöffnet, dass die Luft zirkulieren konnte. Ich hatte die Tür mit einem Türstopper gesichert. Plötzlich fegte eine Sturmboe durch die Wohnung, hatte den Läufer im Flur hochgehoben und die Haustür schlug zu. Diesbezüglich ist das Sicherheitsglas gerissen. Die Hausrat- und Haftpflichtversicherung lehnen ab, den Schaden zu übernehmen. Bitte um Rückinfo.
4 Antworten
Haftpflicht heißt halt immer Zeitwert. Und wenn die Tür nicht mehr viel wert ist weil sie so alt ist, dann muss halt auch nicht viel gezahlt werden. Ob "gar nichts" tatsächlich korrekt ist, ist schwer zu beurteilen. Wenn der Vermieter damit nicht einverstanden ist, muss er wohl klagen.
Du schreibst das Wetteramt bestätigt "Tornado". Dann soll der Vermieter doch seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Die reguliert auch zum Neuwert und wäre somit von Anfang an die bessere Wahl gewesen.
Vielen Dank, für ihre Antworten.
Mein Vermieter wird die Gebäudeversicherung zur Erneuerung des Türglases in Anspruch nehmen. Eine neue Tür, obwohl es eine Verbesserung für die Immobilie wäre wird gibt nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Ingrid Birris
Bei einer Tür, die 30 Jahre alt ist, scheitert das bereits daran, dass es keinen Zeitwert mehr gibt..
Hast du denn überhaupt eine Glasbruchversicherung. Die würde hier Naturalersatz leisten.
Vielen Dank für diese Antwort. Ich habe herausgefunden, dass die Gebäudeversicherung der Wohnanlage, die Kosten für den Glasschaden übernimmt.
Das is korrekt so. Die Tür ist zu alt.
Hallo,
sowas solltest du einen Anwalt fragen und nicht uns hier.
Das Versicherungen gerne Zahlungen abwehren ist ja nix neues.
Ok, danke
Warum sollte ER einen Anwalt befragen? Das muss der Vermieter tun, der ist schließlich derjenige der hier sein Geld nicht bekommt.
In der Ausgangsfrage war aber noch von keinem VM die Rede
Da von Haftpflicht die Rede war ist doch wohl logisch, dass es einen anderen Eigentümer gibt.
Nein, das ist nicht logisch,denn im Text steht Hausrat-und Haftpflichtversicherung.
Müsste dann der Vermieter hier tätig werden?