Haftpflichtversicherung Fall

14 Antworten

Nein, bezahlt sie nicht. Du hast den Schaden absichtlich, also vorsätzlich verursacht. Solche Schäden übernimmt keine Versicherung!

Irgendwie merkwürdig. Hat die Schule sämtliche Klinken abmontiert?

Grundsätzlich unterstelle ich mal Vorsatz, denn durch Treten ist wohl kaum die Absicht gegeben, eine Tür vernünftig zu öffnen. Deine Privathaftpflicht (oder die Deiner Eltern) wird nicht dafür aufkommen, da vorsätzliche Handlungen vom Versicheurngsschutz ausgenommen sind.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bist Du aber zu Schadensersatz verpflichtet. Und Du haftest dafür auch noch persönlich. Deine Eltern müssen die Tür nicht bezahlen, am besten, Du fängst mit dem Sparen an.

ich hab da gegen getreten>

Hallo, dies ist im Sinner der privaten Haftpflichtversicherungen eine auf Vorsatz beruhende Tat. Vorsatz ist grundsätzlich von jedwedem Versicherungsschutz ausgenommen. Diesen Schaden darfst Du aus Gründen der Lebenserfahrung ganz alleine aus der eigenen Tasche bezahlen, denn zum Schadenersatz bist Du aus gesetzlichen Gründen verpflichtet (§823 BGB Schadenersatzpflicht).

Dafür zahlt die Haftpflicht mal ganz sicher nicht, das ist ja schon fast mutwillige Beschädigung. Auf jeden Fall aber grob fahrlässiges Verhalten

Deine Krankenversicherung wird die Kosten für einer sicher dringend notwendigen Therapie übernehmen.

Ein Fall für eine Haftpflichtversicherung ist das jedoch nicht.