Haftpflicht bei WG oder Beziehung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist richtig, dass Ansprüche der im selben Vertrag versicherten Personen gegeneinander nicht mitversichert sind. 

Aber: Auch bei zwei separaten Verträgen werden die untereinander angerichteten Schäden NICHT reguliert, da hier der Ausschluss "Schäden zwischen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen" greift. 

Es ist also Unsinn zwei Verträge zu haben und ihr könnt und solltet gemeinsam in einem Vertrag versichert werden, da dies deutlich günstiger ist. 

Aber stimmt das überhaupt

Wenn in Vertrag a, x und y versicherte Personen sind und x bechädigt Dinge von y wo ist dann der geschädigte Dritte?

Richtig, es gibt keinen.

Immerhin kommt so jährlich einiges an (Mehr-)Kosten zusammen...

Ein guter Duo oder Familienvertrag in der Haftpflicht kostet 75-100,- € pro Jahr. Eine Single Haftpflicht pro Police etwa 45-65,- €.

Also großartige Mehrkosten definiere ich anders...

Wenn ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt, spielt es keine Rolle ob 2 separate oder 1 Familienvertrag. Die leisten nicht gegeneinander.

Wer ist y? :) bei meiner V. wären es 0,78 € p.M. mehr mit Partner... alle 4 Bereiche

@somone84

Naja wenn es kein Singlevertrag ist muss es logischerweise mehr als eine versicherte Person geben, sonst wäre es...ein Singlevertrag.

@kevin1905

Bei den Preisen oben, welche Bereiche werden da abgesichert? Ich finde 30,- € p.A. mehr bei 2 getrennten Verträgen sind schon nicht zu vernachlässigen, wenn es keinen Sinn macht... 

Du schmeißt ja auch nicht einfach 30,- € in den Müll oder?

@somone84

Magst du eine Liste haben was sinnvollerweise Bestandteil einer Haftpflicht ist?

  • Deckungssumme nicht unter 10 Millionen
  • keine SB
  • Schlüsselverlust privat und dienstlich
  • deliktunfähige Kinder (sofern U7 bzw. U10 Kinder vorhanden)
  • Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz
  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Innovationsklausel
  • ggf. Mietsachschäden auf Reisen.

aber das ist es doch^^

... und was sagt Euer "Berater" dazu, warum läßt er Euch so hängen? Für den ist das doch Alltag.

Da er bei Abschluss der Versicherung nicht ein Wort über diese "Problematik" verloren hat, ist mein Vertrauen da gerade etwas eingeschränkt... Ich bin immer dafür, erstmal selbst zu wissen, worauf man achten muss.

Versicherungen und Handy-Anbietern kann man eh nicht trauen. 

@somone84

.... was sollte er denn auch sprechen, wenn alle relevanten Unterlagen schriftlich ausgehändigt wurden bei einer Single-PH.

Meine benötigt für das Ding 35,00 EUR/Jahr und für die Familie/die LG 51,00 EUR.

@schleudermaxe

Und wieviel ist bei dir abgesichert? Also welche Bereiche? Und vor allem wie hoch die Personenhaftung? :)

@somone84

Btw. wenn ich einen langjährigen Berater habe, bei dem ich alle meine Bank- und Versicherungsverträge schließe, erwarte ich schon, dass er mich über eventuelle Stolperfallen im Vertrag hinweist... Meine alte Beraterin war super, aber dank mehr Einkommen habe ich jetzt einen anderen :( (mehr Geld ist also nicht in jeder Hinsicht von Vorteil^^)

@somone84

...... gelöscht, da schon bewertet wurde.

Meist sichern sich Familien oder Paare, die gemeinsam in einem Haushalt leben, über eine einzelne Familienhaftpflicht ab.

Schäden, die man sich dann gegenseitig zufügt, sind dann aber nicht mehr versichert.

Aber auch wenn ihr getrennt versichert seid, aber im selben Haushalt lebt, würde die Versicherung nicht zahlen, weil es schwierig wäre, die getrennten Besitzverhältnisse der Versicherung gegenüber glaubhaft zu machen.

Also in eurer Situation scheint mir ganz klar nur eine gemeinsame Haftpflichtversicherung sinnvoll zu sein.

Im Prinzip sollte das ja auch nicht der Regelfall sein. Im Grunde geht es mir hier eher um die noch nicht bezahlten, sprich "finanzierten" Dinge... (hier sollte der Besitz ja ohne Weiteres nachweisbar sein).

Wenn sonst etwas kaputt geht, ist das halt so, aber wenn es noch nicht abbezahlt ist, ist das einfach ärgerlich.

Insgesamt interessiert mich aber schon einfach, wie irreführend dieser Bericht nun damals war... bzw. fehlinterpretiert meinerseits.

Wenn es um Versicherungen geht, schadet es echt nicht, auch noch ein 10. mal nachzulesen :(

Nö, in sämtlichen Haftpflichtverträgen sind Schäden an in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnern ausgeschlossen.

@Menuett

Nö? Also 9 x lesen reicht? :) Sollte man meinen, aber dieser Bereich ist wirklich verzwickt...

Aber im Ernst? Worauf bezieht sich dein nö?

@somone84

Das "Nö" bezog sich vermutlich darauf, dass auch finanzierte Dinge, die nachweislich dem jeweils Anderen gehören nicht von der Versicherung reguliert werden, auch nicht bei separaten Verträgen. 

@NamenSindSchwer

Unten wird das ganz gut erklärt. Es handelt sich demnach um einen Ausschluss im Vertrag, der demnach ja dort manifestiert sein wird. Ich werde dort einfach nach der Arbeit mal reinschauen :)

Per se zu schreiben "nö" finde ich aber genauso wenig genau, wie die Beiträge, die ich in der letzten Stunde vor dem Verfassen der Frage ergoogelt hatte.

Habe zumindest einen Beitrag gefunden, wo explizit darauf hingewiesen wird, dass man darauf achten soll, dass diese Klausel nicht drin steht - besonders was die Personenhaftung betrifft. Da liegen die wirklichen Risiken und nicht bei einer finanzierten Kamera meinetwegen.

Demnach scheint es also nicht zwangsläufig so zu sein! (wobei ich vermute, dass ich das Problem trotzdem habe - aber man wird schlauer :) )

Wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnt,  reicht eine Haftpflichtversicherung vollkommen aus. Diejenige, die am längsten besteht wird übernommen und die andere automatisch gekündigt.  Das regeln die Versicherungen unter sich. 

Auch übernimmt keine Versicherung den Schaden an Personen die mit im gleichen Haushalt wohnen.

Danke, das wollte ich wissen... Man darf eben auch nicht immer alles glauben (überinterpretieren), was im www steht.

Denn in den Artikeln wird ausdrücklich davor gewarnt, die Versicherungen bei gleichem Wohnsitz zusammenzulegen, weil man dann nicht mehr gegenüber einander versichert ist.

Aber das kann man sich dann ja im Grunde klemmen, wenn nicht das Zusammenlegen der Versicherungen, sondern schon das Zusammenlegen der Haushalte der limitierende Faktor ist.

Gibt es da irgendwo etwas gesetzliches oder sollte das in meinem Vertrag stehen (habe ihn leider gerade nicht zur Hand)?

Dankeschön noch mal!

@somone84

Wie was gesetzliches?  Was meinst damit? 

Du musst deine Versicherung nicht kündigen,  ruf einfach bei deiner oder seiner Versicherung an und gebt die Nummer der andern durch und die Gesellschaft. Den Rest erledigen die untereinander. 

@Maleficent666

Ich kann meine Versicherung nicht kündigen, weil es ein Gesamtpaket ist... Generell würde ich gerne selbst entscheiden, welche V. wir behalten, sollten wir entscheiden, eine zu kündigen :)

Ich meine, ob es eine gesetzliche "Vorschrift" ist, oder ein Vertragsmodalität, was ich ja dann heute Abend schnell nachlesen könnte. Habe zumindest bei Google gefunden, dass es nicht so sein muss, wenn man es explizit ausklammert (kostet dann sicher gut Beitrag extra)...

@somone84

Gibt es da irgendwo etwas gesetzliches oder sollte das in meinem Vertrag stehen (habe ihn leider gerade nicht zur Hand)?

Das steht in euren Versicherungsbedingungen unter dem Punkt "Ausschlüsse". 

@somone84

Ich hatte auch ein GesamtPaket bei meiner Versicherung und die haben die Haftpflichtversicherung einfach raus genommen und ich zahl für den Rest entsprechend weniger.  Leider könnt ihr nicht entscheiden, welche ihr behalten wollt..... 

@Maleficent666

Das verstehe ich nicht, ich kann doch meine Versicherung (nicht die Pflicht-kfz, sondern privat) fristgerecht ganz normal kündigen, warum denn nicht? 

@somone84

Die §§ die private Haftpflicht betreffend findest du in den §§ 100 - 124 VVG.

Ansonsten lohnt auch ein Blick in die Musterbedingungen des GdV und natürlich die AHB des eigenen Vertrags.