Haftet Verkehrsbetrieb bei Unfällen?

3 Antworten

natürlich ist der Busfahrer immer über seinen Betrieb versichert. Ausnahme: wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, also den Unfall wegen Drogen, Alkohol, Tabletten oder sonstigem (Unachtsamkeit, Spielen mit dem Handy während der Fahrt etc.) verursacht hat und ihm das nachgewiesen werden kann. Ansonsten hat er nichts zu befürchten.

Quatsch - das Busunternehmen ist doch versichert, er muss es natürlich nicht aus eigener Tasche zahlen.

Der Verkehrsbetrieb hat für seine Busse... Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, aus denen die Schäden bezahlt werden, die mit dem jeweiligen Bus verursacht wurden - sowohl die Schäden an den Fahrzeugen als auch mögliche Entschädigungen für beteiligte Personen...

Nur, wenn der Busfahrer den Unfall "grob fahrlässig" oder "vorsätzlich" verursacht hat (Alkohol getrunken hat, telefoniert ohne Freisprecheinrichtung o.ä.....) könnte er von der Versicherung zur Schadensreulierung herangezogen werden.