Haftet der Mieter für abgestellten Müll vor dem Wohnhaus?

5 Antworten

Soweit es sich um normalen und über die Standardtonnen zu entsorgenden Müll handelt, ist dieser Müll über die im Auszugsmonat gezahlten Nebenkosten abgedeckt. Da kann auch der Müll neben de Tonne im Müllabstellbereich stehen. Man denke als Beispiel an die Leerung nach Weihnachten, bei denen ja meist auch die Tonnen überquellen und Säcke daneben stehen.

"Hausrat" wie z.B. eine alte Mikrowelle sind aber fachgerecht vom Mieter zu entsorgen, da dieser eben nicht in den üblichen Tonnen zu entsorgen ist.

Sperrmüll, z.B. alte Gartenmöbel, sind ebenfalls Sache des Mieters und von ihm zu entsorgen.

Bei der zwangsweisen Entsorgung durch den VM muss dieser aber dem Mieter die Möglichkeit geben, sich selbst zu kümmern.

Dann ist er für die Müllsäcke und deren Abfuhr verantwortlich. Wer denn sonst?

Den Müll muss er natürlich entfernen. Einfach so Müll vor das Haus stellen darf er nicht.

Ist er dazu verpflichtet den Unrat zu beseitigen. Ist der Unrat auf öffentlichem Grund und es wurde kein Sperrmüll angemeldet, gibt es saftige Strafen, ebenso wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt.

Den nimmt er ja mit, wenn er geht, oder der kommt in die Abfallgefäße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung