Haftet der Farzeughalter oder Fahrzeugführer für illegale Substanzen?

3 Antworten

Bestraft wird derjenige, dem man den Besitz von BTM nachweisen kann, ggf. auch den gemeinschaftlichen Besitz. Das Auffinden im Fahrzeug des Fahrers ist zwar ein Indiz, reicht aber für eine Bestrafung noch nicht aus. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an, wann eine Bestrafung möglich ist. Jedenfalls kann in der Tat der Fahrer bzw. Halter nicht allein deshalb bestraft werden, weil bei einem Mitfahrer verbotene BTM gefunden werden. Er muss allermindestens mal davon gewusst haben. 

Nein, in der Regel haftet der Fahrzeugführer/halter nicht, wenn man sich vorher entsprechend mit dem/den Beifahrer/n abgesprochen hat. Sagt der Beifahrer jedoch aus, das Dope sei für den gemeinsamen Gebrauch bestimmt gewesen, beginnt die Mühle zu mahlen...

Wenn es an der Person war, die Person, wenn es nicht eindeutig ist, wem es gehört, wahrscheinlich der Fahrzeughalter, es sei dem der Wagen gilt, als geklaut, dann der aktuelle Fahrzeugfahrer.