Haftet der Drohnenpilot oder der Drohnenbesitzer?
5 Antworten
Im Außenverhältnis beide als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis der Pilot, wenn diesen ein Verschulden trifft.
(Ich nehme an es geht um Schäden die Dritten durch die Drohne entstehen)
BEIDE
Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er seine Schadensersatzforderung wendet. Im Zweifelsfall wendet er sich an den, bei dem etwas zu holen ist.
Hi,
Der Pilot ist für den Flug verantwortlich. Anders macht das ja auch keinen Sinn. Wenn du ein Auto hast und dein Kumpel damit einen Unfall baut, kannst du dafür ja auch nichts. Dir gehört der Wagen nur.
(Ich denke mal, du meintest mit "Besitzer" eigentlich den "Eigentümer". Ist halt nen unterschied...)
LG
Wenn der Pilot nachgewiesen werden kann, der Pilot.
Der Pilot wäre btw der Besitzer.
Eigentümer ist der, dem es gehört.
So gesehen haftet erstmal die Drohne, denn die ist über eine Drohnenhaftpflicht versichert.
Was danach kommt muss im Einzelfall geklärt werden.
Das ist korrekt und widerspricht sich nicht mit meiner Aussage.
Doch, denn du sagtest:
So gesehen haftet erstmal die Drohne
Das ist unmöglich. Eine Sache kann nicht haften.
Nur weil du es nicht schaffst die geistige Transferleistung zur Aussage zu schaffen bedeutet es nicht, dass es unmöglich ist.
Eine Sache kann unmöglich haften.
Das ist korrekt und widerspricht sich nicht mit meiner Aussage.
Doch, denn du sagtest, eine Drohne könne haften.
Ist in Ordnung wenn du die geistige Transferleistung nicht vollbringen kannst, man muss nicht alles im Leben verstehen.
Ich bin immer offen meinen Horizont zu erweitern und wäre dir zu großem Dank verpflichtet, wenn du deine Aussage für mich geistig transferleisten könntest, damit ich was dazulerne.
Also was war mit
So gesehen haftet erstmal die Drohne
gemeint, wenn scheinbar nicht "die Drohne haftet"?
Falls nicht anders abgeschlossen ist es wie beim PKW - das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer. Es ist also erstmal egal wer den Schaden verusacht, die Versicherung des Gegenstands haftet immer.
Eine Drohnenhaftpflichtversicherung haftet nicht, da es hier im Gegensatz zur Kfz Haftpflicht keinen Direktanspruch gibt. Sie bietet Versicherungsschutz. Haftpflichtig sind Halter und Verursacher.
Die Drohne haftet nicht, daran ändert sich nichts.
Und was ist wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt, obwohl es Pflicht ist? Soll vorkommen.
Insofern ist
So gesehen haftet erstmal die Drohne, denn die ist über eine Drohnenhaftpflicht versichert.
keine korrekte Antwort auf die Frage.
Man muss das Offensichtliche ja nicht nochmal wiederholen.
Die Versicherung der Drohne haftet... bzw könnte haftbar gemacht werden, sofern sich an die Regeln gehalten wurde. Andernfalls wird die Versicherung sich wehren und nichts bezahlen.
Eine Drohne kann nicht haften. Sie ist eine Sache.