Haftet der Drohnenpilot oder der Drohnenbesitzer?

5 Antworten

Im Außenverhältnis beide als Gesamtschuldner, im Innenverhältnis der Pilot, wenn diesen ein Verschulden trifft.

(Ich nehme an es geht um Schäden die Dritten durch die Drohne entstehen)

BEIDE

Der Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er seine Schadensersatzforderung wendet. Im Zweifelsfall wendet er sich an den, bei dem etwas zu holen ist.

Hi,

Der Pilot ist für den Flug verantwortlich. Anders macht das ja auch keinen Sinn. Wenn du ein Auto hast und dein Kumpel damit einen Unfall baut, kannst du dafür ja auch nichts. Dir gehört der Wagen nur.

(Ich denke mal, du meintest mit "Besitzer" eigentlich den "Eigentümer". Ist halt nen unterschied...)

LG

Wenn der Pilot nachgewiesen werden kann, der Pilot.

Der Pilot wäre btw der Besitzer.

Eigentümer ist der, dem es gehört.

So gesehen haftet erstmal die Drohne, denn die ist über eine Drohnenhaftpflicht versichert.

Was danach kommt muss im Einzelfall geklärt werden.

Eine Drohne kann nicht haften. Sie ist eine Sache.

@Valnar52

Das ist korrekt und widerspricht sich nicht mit meiner Aussage.

@MrMiles

Doch, denn du sagtest:

So gesehen haftet erstmal die Drohne

Das ist unmöglich. Eine Sache kann nicht haften.

@Valnar52

Nur weil du es nicht schaffst die geistige Transferleistung zur Aussage zu schaffen bedeutet es nicht, dass es unmöglich ist.

@MrMiles

Eine Sache kann unmöglich haften.

@Valnar52

Das ist korrekt und widerspricht sich nicht mit meiner Aussage.

@MrMiles

Doch, denn du sagtest, eine Drohne könne haften.

@Valnar52

Ist in Ordnung wenn du die geistige Transferleistung nicht vollbringen kannst, man muss nicht alles im Leben verstehen.

@MrMiles

Ich bin immer offen meinen Horizont zu erweitern und wäre dir zu großem Dank verpflichtet, wenn du deine Aussage für mich geistig transferleisten könntest, damit ich was dazulerne.

Also was war mit

So gesehen haftet erstmal die Drohne

gemeint, wenn scheinbar nicht "die Drohne haftet"?

@Valnar52

Falls nicht anders abgeschlossen ist es wie beim PKW - das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer. Es ist also erstmal egal wer den Schaden verusacht, die Versicherung des Gegenstands haftet immer.

@MrMiles

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung haftet nicht, da es hier im Gegensatz zur Kfz Haftpflicht keinen Direktanspruch gibt. Sie bietet Versicherungsschutz. Haftpflichtig sind Halter und Verursacher.

Die Drohne haftet nicht, daran ändert sich nichts.

Und was ist wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt, obwohl es Pflicht ist? Soll vorkommen.

Insofern ist

So gesehen haftet erstmal die Drohne, denn die ist über eine Drohnenhaftpflicht versichert.

keine korrekte Antwort auf die Frage.

@Valnar52

Man muss das Offensichtliche ja nicht nochmal wiederholen.

@Valnar52

Die Versicherung der Drohne haftet... bzw könnte haftbar gemacht werden, sofern sich an die Regeln gehalten wurde. Andernfalls wird die Versicherung sich wehren und nichts bezahlen.