Haftet der Besitzer bei einem Privatfest trotz Schild betreten auf eigene Gefahr

5 Antworten

Wenn das Betreten auf eigene Gafahr ist, dann ist es auf eigeneGefahr. Es muss ja auch niemand das Gebäude betreten (am Fest teilnehmen).

Also ich bin der Meinung, dass, wenn es Ordnungsgemäß und gut sichtbar da steht, der Veranstalter nicht haften muss, bin mir aber nicht sicher, ansonsten einfach bei der Polizei in Österreich nachfragen

Ich wäre mir da nicht so sicher. Ich weiß zum Beispiel das ein Schild "Betreten auf eigene Gefahr" nicht immer ausreicht.

Beispiel:

Ich habe ein Haus. Auf meinem Grund befindet sich ein Erdloch (z.b ausgegrabener Pool etc.) Dieses ist nicht gesichert. Dann kommt XY zu Besuch und fällt in das Loch. Ich hafte - weil ich es nicht gesichert habe und xy nicht lesen kann oder das Schild übersehen hat.

In wie weit das dann für Parties etc. anzuwenden ist weiß ich nicht. Wollte nur darauf hinweisen, das ich mich da noch ganz genau erkundigen würde, da Schilder allein nicht immer reichen.

LG

Der Besitzer weiss zwar hin betreten auf eigene Gefahr es wird nicht gehaftet.

der besitzer weiss,dass dort gefeiert wird und er haftet,wenn etwas passiert.

Nein, der Besitzer haftet für nichts.