Haften Eltern wegen dem Moped für ihre Kinder
Hi Leute ich hab mir vor kurzem ein neues Moped gekauft und da wollt ich fragen wenn ich es modifizieren würde also leistungs tuning und mich würde die Polizei aufhalten würde ich dann mit 16 selber haften oder die Eltern und wenn ja gibt es ein Dokument oder so etwas wie eine voll macht das ich anleine für meinen mist denn ich gemacht habe hafte? Ich weis die frage hört sich etwas komisch an aber ich bedanke mich für alle antworten ;)
4 Antworten
doch einfach wenn die eltern dein gesetzwiedriges verhalten nicht unterbinden haben sie ihre aufsichtspflicht vernachlässigt.wenn sie für einen schaden nicht bezahlen können den du verursacht hast,dann hast den an der backe wenn du volljährig bist und geld verdienst,da laufen summen auf nur das das dir klar ist
Eltern haften niemals für ihre Kinder. Weder Strafrechtlich noch Haftungsrechtlich.
Das ist ein Unsinn, denn manchen fern jeglicher Rechtskenntnis gerne auf irgendwelche Verbotsschilder schreiben, ist totaler Quatsch.
Wenn Du also Dein kleines Spielzeug mit Damenvibratorantrieb unbedingt meinst schneller machen zu müssen, dann bist Du auch selbst dran.
Und nein, man vergisst Deine Schulden dann nicht, wenn Du das erste Geld verdienst. Wenn was passiert, dann wird man Deine ersten Arbeitslöhne zur Tilgung von Schäden und Strafen hernehmen, mit Verzugszinsen.
Und wenn Du erwischt wirst, wird sich die Führerscheinstelle, die dann auch verständigt wird, daran erinnern und Dir erst einmal Problemchen bereiten bei der Erlangung Deines Pkw-Lappens. Keine großen Probleme, unter Umständen wird man dies jedoch ein bischen hinauszögern. Unwesentlich nur, nicht die Welt, nur ein oder zwei Jahre oder so. Das wartest Du doch mit Leichtigkeit ab, kein Problem also.
Also kein Problem wie Du siehst, nur Du alleine bist dran. Frohes schrauben und basteln dann also.
ok wer von euch hat jetzt recht?
Deine Eltern haften für dich bist du volljährig bist, egal bei was.
egal bei was
Was für ein Unsinn.
Hallo PepsiMaster,
die Frage kann ich Dir sehr gut beantworten. Steht nicht im StGB drin, aber im Straßenverkehrsgesetz.
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist>
Wie schnell das geht, dass man als Halter auf einmal als Beschuldigter in einen Strafverfahren geführt wird, weil die Tochter meinte mit einem frisierten Roller durch die Gegend fahren zu müssen, habe ich am eigenen Leib festgestellt.
Das Verfahren wurde zwar gegen mich eingestellt, aber erst mal stand ich echt dumm da, denn ich wusste wirklich nichts davon, dass der Roller 55 km/h läuft.
Und da die nicht volljährigen Kinder selbst kein Roller versichern können, dürfte wohl bei den meisten als Halter das Elternpaar eingetragen sein.
Und was hat das StVG wo es um den Halter geht nun mit Der Antwort zu tun wo es heißt "Eltern haften für ihre Kinder egal bei was" ?
Richtig: NICHTS.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt
...zudem dort dem Halter (in Deinem Beispiel den Eltern) dargelegt werden muss, dass sie davon wussten das derjenige der den Roller ausschließlich im Gebrauch hat den Roller so veränderte, dass eine andere FE von Nöten ist.
@TheGrow
Wie schnell das geht, dass man als Halter auf einmal als Beschuldigter in einen Strafverfahren geführt wird, weil die Tochter meinte mit einem frisierten Roller durch die Gegend fahren zu müssen, habe ich am eigenen Leib festgestellt.
Ja .. da geht's aber um den Halter und nicht um "Eltern". Dass Halter und Eltern oft identisch sind, ist wieder was anderes. Entscheidender ist: Darum ging es bei meinem Kommentar nicht
Mein Kommentar bezieht sich auf die Antwort von TheKingWolf. Seine Aussage "Eltern haften, egal bei was" ist einfach totaler Blödsinn.
das ist ja interessant .. wenn man also jemanden umbringt und noch nicht volljährig ist, müssen die Eltern in den Knast? :-D .. und wo ist das im StGB so geregelt?