Haften Banken bei Betrug über Geisterkonten?

6 Antworten

  1. Es gibt nur Konten mit echten Kontoinhabern. § 154 AO verbietet es, Konten auf falsche oder erdichtete Namen zu führen. Jeder Kontoinhaber muss sich zwingend legitimieren. Es könnte allerdings sein, dass der Kontoinhaber nicht derjenige ist, den du erwartest.
  2. Wenn du auf ein so,ches Konto überweist, haftet die Bank natürlich nicht dafür. Es war ja dein Auftrag.

Wenn man das Geld von sich aus überweis ,nein, die Bank haftet nicht.

Wird per Lastschrift abgebucht,hat man das recht, das zurückzuholen. Auch wenn das andere Konto nicht mehr existent ist.

Das sind ja zwei unterschiedliche Dinge. Du und der Kontoinhaber wurden betrogen. Da haftet niemand. Schau voher bei www.geisterkonten.de nach.
Du musst Anzeige erstatten und die Poliueo ermitteln den Kontoinhaber. Den verklagst du dann - wenn der was hat.... aber meist hat der nix weil er ja selber Opfer ist

Warum sollte die Bank haften. Sie hat das Geld dorthin überweisen wohin du es haben wolltest.

Dir steht es auch frei es in die Wupper zu werfen