Haftbefehl zusatz Kosten?

2 Antworten

Die Antwort von Ronox ist in der Sache richtig. Der Haftbefehl deckt nur die Zahlung der eigentlichen Ersatzfreiheitsstrafe. Ist diese bezahlt gibt es keine Verhaftung zunächst mehr. Der Betrag von 85 € deckt die Gerichts- und Verwaltungskosten die dann später seperat eingefordert und, wenn nötig, zwangsvollstreckt. Rein praktisch wäre am Ende sogar eine Erzwingungshaft möglich.

Selbst wenn der Betrag von 340 € nicht ganz vollständig gezahlt werden kann, reicht die "Anzahlung" des letzten Tagessatzes aus um die Haft zu verhindern, und wann es nur 1 Cent ist.

Ansonsten wird das Geld kassiert und der Rest muß abgesessen werden.

Die 340 Euro sind offensichtlich der restliche Betrag einer offenen Geldstrafe. Wird dieser beglichen, muss die Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr angetreten werden. Damit entfällt auch der Haftbefehl. Die restlichen Kosten können aber z.B. über den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden. Ins Gefängnis kommt er bei Nichtzahlung aber nicht.