Haftbefehl wegen nicht bezahltes Bussgeld ist das zulaessig?

13 Antworten

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Erzwingungshaft ist keine Strafe, sondern ein Beugemittel, damit Du bezahlst. Das ist absolut in Ordnung und sogar ausdrücklich so vorgesehen, wenn Du nicht zahlst. Siehe § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Wenn du keinen Einspruch einlegst und jemand meint es besteht Flucht- oder Verdunklungsgefahr, kann das sein :o

lol Hauptsache fünf Punkte kassiert..

Also ich bin deswegen 14 Tage gesessen, um 6 in der Früh hams mich abgeholt, war nicht nett.

Es ist rechtens. Das ist teilweise sogar der bessere Weg, wenn man z. B. am Hungertuch nagt (z. B. weil man so wenig Einkommen hat). Dies ist dann keine Freiheitsstrafe, sondern nennt sich Ordnungshaft, um die Geldstrafe ersatzweise abzusitzen. Ich finde es ist ein humanerer Weg, wenn man höhere Geldbeträge nciht entrichten kann... lieber ein paar Tage in Ordnungshaft als sich in den finanziellen Ruin zu stürzen. Zumal gibt es Regeln für welchen Betrag man wie alnge einsitzen muss.

Ob und wieweit dies auf alle Bußgelder zutrifft, kann ich allerdings nciht sagen. Da fragst mal am Besten Google.

Anmerkung: ein Bußgeld kann sehr wohl ab einem gewissen Maße zu eine Straftat werden. Im Straßenverkehr gelten alle Bußgelder über 40 Euro Straftaten.

Ordnungshaft hat damit nichts zu tun...

Man kann eine Geldbuße nicht wie eine Geldstrafe absitzen, die Zahlungspflicht bleibt...

Auch gelten im Straßenverkehr keine Ordnungswidrigkeiten ab einer gewissen Höhe als Straftaten...

Der Haftbefehl ist das letzte Beugungsmittel, nachdem mehrere Zahlungsaufforderungen, Inkasso-Einzug und/oder Eidesstattliche Versicherung fehlschlugen.