Haftbefehl wegen Geldstrafe(Nötigung im Strassenverkehr)?
Hallo ,
Ich bin derzeit Krankgeschrieben wegen suchtprobleme.
Habe Geldstrafen nicht ans Gericht gezahlt, habe auch kein Geld zurzeit.
Muss ich ins Gefängniss?
1.Verstoss gegen BtmG 900 Euro. 2.Verstoss Nötigung im Strassenverkehr 2300 Euro.
Bedanke mich im Vorraus für eure Antworten.
4 Antworten
Soweit ich weiß, können ersatzweise Haftstrafen anberaumt werden, wenn man verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann.
Geh zum Amtsgericht und hole Dir einen Beratungsschein für einen Anwalt - den bekommen alle, die nachweislich kein Geld für einen Anwalt haben.
lg Lilo
Ja, wenn du nicht fristgerecht gezahlt hast, kann ein Richter Ersatzhaft anordnen. Das bekommst du schriftlich mitgeteilt. Tritts du die Haft nicht an, wird ein Haftbefehl erlassen und die Polizei holt dich ab.
Du kannst beim Gericht einen Antrag auf Ratenzahlungen stellen.
Ich hoffe!
Meine Schwester wollten Sie Abholen wegen Schwarzfahren ( Erschleichung von Leistungen ) 2500,- knapp.
Die Polizei stand vor der Tür, ich war zum Glück zu Besuch da.
Habe den betrag dann bezahlt.
Heute denke ich, hätten Sie sie mal lieber mitgenommen.