Haftbefehl wegen 20€?

11 Antworten

Waren es 20 € wegen einer Ordnungswidrigkeit? Das geht durchaus und nennt sich "Erzwingungshaft" und ist im § 97 OWiG geregelt.

http://dejure.org/gesetze/OWiG/96.html

Das wäre nicht das erste Mal, das jemand wegen falsch Parken ins Gefängnis wandert. Den krassesten Fall habe ich zu DM-Zeiten erlebt, als jemand für 5,-- DM nicht bezahlter Geldbuße einfuhr.

Ja, natürlich geht das. Aus Deiner Schilderung ist nicht klar ersichtlich um was es geht. Der klassische Fall wäre aber, daß sie eine Geldstrafe zahlen muß (bei der der Gesamtbetrag viel höher ist) und sie eine Ratenzahlung über 20,-€ vereinbart hat. Dann hat sie eine Rate nicht gezahlt, worauf hin die Staatsanwaltschaft Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet hat. Und jetzt muß sie eben alles, was noch nicht bezahlt wurde, absitzen. Und da nutzen die 20,-€ zu Hause nicht wirklich was. Wenn sie aus den Knast raus will, muß sie schon die gesamte Restsumme auf den Tisch legen. Oder sie zahlt halt weniger, dann kommt sie entsprechend früher wieder raus.

Könnte natürlich auch ne Bewährungsstrafe sein, bei der sie monatlich 20,-€ an irgendwen oder irgenwas zahlen sollte. Das hat sie nicht getan und dann wurde die Bewährung widerrufen. DANNN allerdings gibt es keine Rettung mehr. Dann kann sie so viel Geld wie sie will zahlen - sie muß di eSTrafe trotzdem komplett absitzen.

Dem Festgenommenen muß Gelegenheit gegeben werden, dass Geld herbei zu schaffen. Ihm diese Möglichkeit zu nehmen ist Willkür und somit strafbar!

wie ist das zu verstehen, sie hätte vergessen 20,00 € zu bezahlen. Hatte sie etwas gekauft und ist an der Kasse vorbei gegangen ? Oder hatte sie vom Gericht eine Auflage zur Ratenzahlung und hatte sie nicht eingehalten ? Wenn es so ist, dann ist die Polizei berechtigt sie 24 Stunden in Haft zu nehmen. Wenn sie allerdings eine Wohnanschrift hat, wird sie danach nach Hause gelassen. allerdings ist der Fall damit sicher noch nicht geklärt. Sie muß auf alle Fälle eine Aussage bei der Polizei machen und unterschreiben. Ich wünsche deiner Bekannten eine gute Klärung und liebe Grüße von bienemaus63

Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe (Ersatz für nicht gezahlte Tagessätze) kommt es nicht auf den Betrag sondern auch die Anzahl der Tagessätze an. Bei einem Tagessatz von 5 Euro sind 20 Euro immerhin 4 Tage. Darauf wird Vater Staat so leicht nicht verzichten. Der erzieherische Gedanke der Freiheitsstrafen wäre sonst verfehlt.