Haftbefehl Schufa

2 Antworten

Deine erste Frage wurde schon hinlänglich beantwortet: den Haftbefehl hast nicht Du, sondern die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bzw. die Polizei.

Wende Dich zunächst an Deine/n Gläubiger und laß Dir bestätigen, daß Du Deine Verbindlichkeiten beglichen hast. Dann geh zu der Stelle, die einen Haftbefehl gegen Dich hat.

Nach der Überprüfung muss es gelöscht werden. Eine bestehender Haftbefehl muss nicht zur Vollstreckung ausgeschrieben sein.