Haftbefehl rückgängig machen?

5 Antworten

Haftaussetzungen kann man bei Gericht beantragen. Da würde ich ggf. einen Anwalt mit beauftragen. Ob das erfolgreich ist, wird man sehen.

Wenn er auf der Flucht ist, kann er sich auch nicht um seine Mutter kümmern ...

er soll sich stellen und seine Strafe antreten ...

Grundsätzlich ist man verpflichtet, die Haft an dem vorgegebenen Termin anzutreten. Gem. § 456 der Strafprozessordnung (StPO) kann auf Antrag die Vollstreckung aber für einen maximalen Zeitraum von vier Monaten aufgeschoben werden.

Er soll sich mit dem Gericht in Verbindung setzen

Und das ginge auch wenn er schon paar Monate auf Flucht wäre

@Locca1989

Naja, wir wissen ja nicht was er getan hat, darauf kommt es auch ein bisschen an. Er sollte zu einem Anwalt, er macht es nämlich durch jeden Tag Flucht schlimmer.

Sich weiter verstecken wird ihm nicht helfen.

Er soll sich also bitte beim Gericht melden und die Sache erklären.

aus familiären Gründen da seine Mutter schwer krank ist und niemanden hat

Da hätte er sich vor der Tat Gedanken drüber machen sollen.