Haftbefehl raus und kein Geld da?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Iwaschka91,

in der Regel lässt sich die Staatsanwaltschaft auch auf ganz kleinen Raten ein.

Weder Dir ist geholfen, wenn Du eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, noch dem Steuerzahler, der:

  1. keine 500,- Euro mehr von Dir bekommt
  1. Deinen Gefängnisaufenthalt bezahlen muss, dessen Kosten mehrere hundert Euro pro Tag betragen.

Ich würde mich an Deiner Stelle noch heute mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und:

  1. Deine Zahlungswilligkeit erklären
  1. Um die Aufhebung des Haftbefehls bitten
  1. Deine finanzielle Situation da legen und um kleine und vor allem machbare Raten bitten.

Steht erst einmal die Polizei bei Dir vor der Tür gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die 500,00 Euro sofort zahlen
  1. wenn Du die 500,00 Euro nicht zahlen kannst, sitzt Du die Tagessätze zu denen Du verurteilt worden bist ab.

Und wenn ich sowas lese:

Das würde alle meine Chancen und Perspektiven auf die Berufliche Laufbahn vernichten. Was soll ich tun? >

Frage ich mich, was sich da ran ändert, wenn Du statt die Geldstrafe zu zahlen eine Ersatzfreiheitsstrafe zahlen musst.

Ins Führungszeugnis werde beide Strafe nicht eingetragen.

  • Geldstrafen werden erst ab über 90 Tagessätzen und
  • Freiheitsstrafen erst über drei Monate eingetragen.

Insofern ändert sich an Deiner beruflichen Zukunft und Perspektiven gar nichts.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke!!

@Iwaschka91

Nicht dafür :-)

Kannst ja die nächsten Tage mal schreiben, wie sich das ganze entwickelt hat.

@TheGrow

Ich habe die Hälfte zurückgezahlt. Nun sind monatliche Raten angesetzt. Scheint als hätte mich ein gewisser Mensch verraten...

Danke :D

@Iwaschka91

Freut mich, dass bei Dir alles geklappt hat und Dir der Haftantritt erspart geblieben ist.

Am besten gehst du zu einem Rechtsanwalt mit den ganzen Unterlagen, der kann dir da am besten weiterhelfen und er kann auch dementsprechende Antraege stellen an das Gericht und auch an die Staatsanwaltschaft.

Du erhaelst vom Amtsgericht einen Beratungsschein, damit kannst du dich erst einmal von einem Anwalt kostenlos beraten lassen.

Du erhaelst vom Amtsgericht einen Beratungsschein,>

Ist ja eine hervorragende Idee zum Gericht zu gehen, wenn man per Haftbefehl gesucht wird :-)

Dann brauchen die wenigstens keine Polizisten mehr zur Durchsetzung des Haftbefehls senden, sondern die Justizbeamten können die Festnahme gleich selber vollziehen. :-D

Der sinnvollere Weg ist sich telefonisch mit der ausschreibenden Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und eine Lösung auszuhandeln.

Ist sogar schon vorgekommen, dass das die festnehmenden Polizeibeamten nach der Festnahme getan haben und eine Ersatzhaft abgewendet haben. Aber soweit würde ich es nicht kommen lassen.

Alles weitere habe ich in meinem Hauptthread angeführt.

Schöne Grüße
TheGrow

@TheGrow

Made my Day! :D Danke dafür :)

Da gibt es aber noch eine laaange Geschichte vor dem Haftbefehl, die Du hier mal etwas abgekürzt hast ;-)

Sofern Du noch keinen Antrag gestellt hast, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, solltest Du versuchen, diesen noch nachzuholen. Ansonsten wirst Du wohl keine anderen Vereinbarungen mehr mit der Staatsanwaltschaft mehr hinbekommen. Denn wenn es erst einmal einen Haftbefehl gibt, da ist das Kind meist schon "in den Brunnen gefallen", weil Du eine Menge Post und Angebote vorher ignoriert hast.

Tja,wenn du keine Reaktion zeigst,dann wird das so richtig sein.Der Haftbefehl ist erlassen,ich denke du räumst mal lieber dein Zeug zurecht,denn wie du richtig weißt,können sie dich jetzt jederzeit abholen.

Da kannst du nichts machen,auch bei Mittellosigkeit muss man irgendwie reagieren und eine geringere Anzahlung erbitten oder oder oder.....jetzt ist gegen dich Haftbefehl erlassen und Ende Gelände,da kann hier keiner was ändern.

.....jetzt ist gegen dich Haftbefehl erlassen und Ende Gelände,da kann hier keiner was ändern.>

Ändern kann man jederzeit was.

Zahlt man bei der Festnahme, wird man sofort wieder entlassen.

Der Ablauf einer Festnahme zur Durchsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe ist sowieso der:

Die Polizisten verlesen dem Festzunehmenden den Haftbefehl und fragen nach, ob er die angegebene Summe sofort zahlen kann. Ist das der Fall, wird das Geld angenommen, dem Festzunehmenden eine Quittung ausgestellt und er kann wieder gehen.

Man kann auch in der Haft die Staatsanwaltschaft um Ratenzahlung bitten. Allerdings wird dem dann meist nicht mehr entsprochen, aber Grundsätzlich besteht schon die Chance, dass sich die Staatsanwaltschaft da drauf einlässt.

Schöne Grüße
TheGrow

Melde dich bei der Staatsanwaltschaft und frage, ob die Strafe in Sozialstunden umgewandelt werden kann. Dann kannst du das vielleicht bei einer gemeinnützigen Institution abarbeiten.