Haftbefehl, obdachlos und arbeitslos. Hilfe!

8 Antworten

Dein Freund hat etwas getan, was nicht richtig war. Er sollte klaren Tisch machen, dann bekommt er auch eine Wohnung. Bei allem was man tut heißt es, erst denken, dann handeln.

Wenn es dein Freund ist, dann nimm ihn bei der Hand und geh mit ihm gemeinsam zum Amt und unterstütze ihn dabei. Es wird ihm keiner den Kopf abreißen. Und wenn es einen Haftbefehl gibt, dann muss er die Konsequenzen tragen.

Alles Gute.

Er hat einen Haftbefehl, was soviel heißt das er ein gesuchter Verbrecher ist!

@JAVADB

In Deiner engen Vorstellungswelt ist das korrekt. Verbrecher impliziert allerdings immer sogenannte Kapitaldelikte (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Raub etc.), so dass ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung definitiv nicht darunter fällt.

@JAVADB

Ich hatte meine Antwort dahin gehend sogar noch korrigiert, da mir der Verständnisfehler selbst aufgefallen ist. Allerdings ist anzumerken, dass es nicht zwangsläufig ein Kapitalverbrechen gewesen sein muss. Einen Haftbefehl kann es für viele Dinge geben.

Das bringt doch nix. Wenn, dann gemeinsam zur Polizei. Und für einen Haftbefehl muss keiner ein gesuchter Schwerverbrecher sein. Ab zur Polizei und dann im Bau sofort zum Sozialdienst. So macht das Sinn!

man kann ja mit Anwaltlicher hilfe gegen Auflagen frei kommen, sei denn bei Mord nicht so schnell

Wenn ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt, dann soll er sich stellen. Weglaufen bringt doch nichts und gut geht es ihm ja damit auch nicht. Anscheinend hat er ja was angestellt. Und er hat dann, so zynisch es klingt, auch erstmal ein Dach über dem Kopf.

Sich bei der Polizei stellen ^^ Die krigen ihn sowiso irgendwann