Haftbefehl, nachdem ich von der Therapie rausgeworfen wurde nach § 35?

7 Antworten

Hat man dann nicht so eine Art Bewährungshelfer oder direkte Kontaktperson? Was sagt denn dann diese Person???

Haftbefehl, was heißt das schon in diesem Staat, hier kann man wegen alles und was auch immer Haftbefehl bekommen.

In der Regel wirst du dann einem Haftrichter vorgestellt. Aus Erfahrung kann man nur sagen, diese sind in der Regel Menschen, haben hier und da Know-How und können dem Begleitwagenführer nebst anderen Insassen, als auch dir bekanntgeben, ob du nun deine Haft antrittst oder halt nicht.

´Keine Ahnung was bei dir so vorlag, schaue ich mir so die Ahnengalerie der Testate Haftbefehle so an, könnte man hier und da dann abharken:

War dann und dann NICHT MEIN TAG (den Tag hätte man aber auch sinnvoll rumgekriegt, KINO GRATIS, schlechteste Film aller Zeiten) alles unter dem Motto VERSTECKTE KAMMERA DEINER NICHTWAHL,...

Vlt. ist das bei dir auch so, entweder wartest du auf Abholung, meldest dich mal beim Revier oder dackelst vorher mal zum Anwalt und gehst erst dann raus, wenn dieser dir mehr sagen kann....

Kostet hier und da, wenn du über Zeit verfügst und nicht an so komische Zeiten gebunden bist, wo man zu Hause sein sollte, dann kann man sich das Busgeld sparen, wartet auf Abholung und hätte irgendwie Freifahrt.... Wirst ja vlt. was aus der Praxis in den Händen halten und wenn es nur Telefonnummer wäre von der Praxis, da könnte man ja anrufen im Zweifelsfall und diese können ja aufklären, ob das so rechtens wäre oder nicht....

Anders würde es aussehen, wenn das eine Auflage wäre mit Auflagen kenne ich mich persönlich nicht aus.

Auf meinen Haftbefehlen, steht in der Regel mein Name drauf oder halt anderer Name.

Da steht auch nur drauf, das Haftbefehl erlassen wurde, dann befindet man sich vor wem auch immer und wenn du früh abgeholt wirst, kann sich so ein Tag ziehen....

Dann hätte man erstmal so eine Art Runterleierung, was im Raum steht, weswegen man so vorgeführt wird, kann sich das anhören.

Und nach gefühlten x-ten Mal ist das dann auch nicht mehr so witzig, dann kann man da stehen und nett darüber aufklären, wer denn da nicht alle Latten auf dem Zaun hat und immer was neues kreiert.

Wie gesagt so ein Tag kann sich ziehen, gegen Geschäftsschluss ist das spätestens dann erledigt oder du weißt dann geht es tatsächlich in den Knast oder muss man selbst gucken wie man wieder nach Hause kommt.

Wie gesagt vlt. guckst du dir selbst mal dein Urteil an, du hast ja eins bereits in den Händen und guckst mal so nach was die Auflagen wären, ob so eine Therapie zwingend notwendig wäre, wenn man diese nicht absolviert, ob man dann sich direkt über Los begeben muss oder was da halt so drauf steht.....

Du schreibst 1 Jahr 6 Monate wäre die Reststrafe vorzeitig oder auf Bewährung entlassen???? Denn da würde keiner vom Staat herkomen und sagen, lassen wir mal unterm Tisch fallen, ist nicht wichtig, schiet watt auf die Reststrafe....

Die sagen in der Regel was so Reststrafe beinhaltet....

Du bist im Super Vorteil, das meiste weißt du besser als ich ....

Was Du schreibst, ist viel - und alles ist kompletter Quatsch.

"In der Regel wirst du dann einem Haftrichter vorgestellt. Aus Erfahrung kann man nur sagen, diese sind in der Regel Menschen, haben hier und da Know-How und können dem Begleitwagenführer nebst anderen Insassen, als auch dir bekanntgeben, ob du nun deine Haft antrittst oder halt nicht."

Er ist bereits verurteilt worden, das Urteil enthält die Therapieauflage und den Hinweis, dass es sich dabei nur um eine Zurückstellung handelt. Da er sich nicht an die Auflage (Durchziehen der Therapie) gehalten hat, hat der Richter keinerlei Spielraum. Einzige Möglichkeit, wie oben von mir geschrieben (bzw. unten, je nachdem, wie viele Likes ich gekriegt hab :-): So schnell wie möglich ein neuer Therapieplatz in einer anderen Einrichtung.

Mit Deinen sonstigen "Argumenten" will ich mich erst gar nicht auseinandersetzen.

@BalduinB

Das was du schreibst ist leider Quatsch, denn ich hatte geschrieben wie sich so Haftbefehle verhalten können, was da so passiert...

Das du nicht lesen kannst wäre Beweis für mich, denn ich hatte bereits dem User geschrieben, dass er bereits ein Urteil in den Händen hält und daran nebst seinen Auflagen abstrahieren soll, was im Zweifelsfall erwarten kann...

Und die Therapieauflage, hatte ich bereits erwähnt,...

Und nein, hat man da kein Ansprechpartner??? Tzs,tzs... Ansprechpartner hast du bereits schon vor Urteilsverkündung siehe Aktenzeichen und Name auf dem Wisch...

Sorry, das du noch keinen richtigen Haftbefehl in den Händen gehalten hast...

Und ja, das ist im Staate Deutschland möglich, hast du bei dir die Polizei auf der Matte stehen mit Abkassierung deiner Person und wirst du mit richtigen Namen angesprochen, nebst richtigen Vornamen und stellst dann im Eifer des Gefechts bei Vorführung fest, ENDSILBE VOM NACHNAMEN passt nicht wirklich zu deinem Namen im Perso.... Taaa watt soll ich sagen, versteckte Kamera....

Und es tut mir auch für dich leid, wenn du a) damit noch wirklich nie Erfahrung gemacht hast zum Verka*´ckten Staat auf der falschen Seite stehst die das möglich machen bestimmte Undinge...

Und es tut mir auch für dich leid, dass du in jeglicher Hinsicht auf sämtlichen Bereichen kein Kaliber da stellst, denn sonst hättest du aktives Freizeitprogramm von Staatswegen her schon unterhalten dürfen....

@sindbadkaroL

Sag mal, wie bist Du denn drauf, sindbadkaroL?

In dem von mir zitierten Satz behauptest Du, dass der Haftrichter darüber entscheidet, ob der Fragesteller die Haft antreten muss oder nicht.

Und das ist und bleibt QUATSCH - wie auch der Rest, den Du schreibst.

Offensichtlich, das merke ich an Deinen Äußerungen, kennst Du nicht einmal den Unterschied zwischen Festnahme und Verhaftung sowie den Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft.

Wer hier nicht lesen kann, ist damit abschließend geklärt.

Deine eigenen Erfahrungen mit Polizei und Justiz kannst Du ja mir mal gerne ausbreiten. Klar kann es Personenverwechslungen geben, die klären sich aber, wenn Du nicht zufällig Hans Müller oder Helmut Meier heißt, innerhalb von fünf Minuten.

@BalduinB

Wie gesagt das hab ich nicht so geschrieben... Musst du besser lesen...

In U-Haft war ich bisher noch nicht...

Manche Verwechslungen lassen sich nicht so schnell klären andere Dinge auch nicht so schnell....

Und du kannst in diesem Staat in Haft genommen werden, da steht nichts großartiges drauf auf dem Wisch, je nach dem was zu Last geworfen wird... ob dann tatsächlich eine Festnahme in dem Sinne von statten geht, wie man das aus dem Fernsehen her so kennt... Nein, dem ist nicht so.

Was abschließend geklärt wäre für mich persönlich... Wie bist du denn drauf, unter deiner IP haust du erst einen Text rein...

Und kommt mit dem §35/36 um die Ecke, ist ja auch richtig wurde ja auch so angegeben vom Fragesteller, wichtig wäre doch, dass alles was für den jenigen gilt in der Urteilsverkündung bekanntgegeben steht. Wie zu verfahren wäre...

Entweder kannst du a) deinen Wisch zu Hause selbst nicht lesen sprich Urteil oder b) das wäre so eine Art Klausurübung für dich oder Übung für deine Tätigkeit...

Da wie gesagt bin ich mit dem Lesen noch wie gesagt nicht durch, lässt sich aber klären, und da wo Fakefrage wäre... da kann man Fakekommentare zu ablassen, die der Realität entsprechen können als auch nicht müssen, mit Hinweisen wie sich sowas verhalten kann mit anderen evtl. Konstellationen,... weißt ist ja für die breite Mehrheit hier auch mal in abgewandelter Form...

und wie gesagt auch dem User mitgeteilt in der Fakekonstellation, dass es eine Person gibt, wo er sich direkt erkundigen kann...

Das hätte man auch immer ohne Urteil... aber sorry, kennst du ja nicht so... und wenn man dann die Uhrzeit so nimmt, wann das war und man weiß, von woher so die Frage kam von welcher Adresse...

Von daher macht man das über AG??? Da gibt es Leute, diese bezahlen dafür (sorry das ich momentan noch auf deine Kosten lebe).... aber wenn eine bestimmte Summe x in Geldeswert demnächst wieder einbehalten wird, ich möchte doch darum bitten das keine Steuerverschwendung im Privatbereich damit gemacht wird, läuft ja nicht unter Arbeitszeit, weißt....

Und ob man von Staatswegen her jemanden in Therapie schicken kann und darf, mag ich bezweifeln das es demjenigen tatsächlich was bringen sollte im reellen Leben. Willst du nicht clean werden, muss man auch keine Therapie aufgedrückt bekommen. Sitzt man Strafmaß ab und gut ist...

Das beinhaltete ja nicht deine Frage aber das könnte hier und da auch schlechtes Licht werfen, wirft auch schlechtes Licht darauf wenn man das so befürwortet, dadurch wird kein Mensch resozialisiert (der nicht wirklich möchte) naja....und wirklich so durch Strafmaß wäre auch noch keiner resozialisiert worden...

Da du ja mit solchen Begrifflichkeiten um dich wirfst und versuchst somit falsches Bild von Straftätern als auch die Handhabung mit Straftätern indirekt zu befürworten.

Jemand der einseitig angehaucht wäre und das nicht wirklich hinterfragt, dieser könnte dann meinen alle die jenigen die verurteilt wurden, hätten tatsächlich dieses oder jenes Urteil auch tatsächlich verdient (wäre allein eine Geldfrage in diesem Staat) und im Umkehrschluss würde ein Therapieabbruch in dem Fall bedeuten ganz lapidar, der macht so schlecht weiter wie er drauf war....

Das muss nicht sein, wenn man den Willen hätte, man will dieses oder jenes nicht mehr einwerfen, dann macht man das nicht (wäre wohl bei Heroin ne andere Geschichte).... und der jenige die Therapie abbricht (dann vlt. auch weil diese Therapieplätze was für den Ar'sch wären ganz vielen kann dadurch nicht geholfen werden)...

Geht der jenige in den Knast wieder, geht der Kreislauf weiter.....

Gut es wurde so gesprochen oder per Urteil verkündet... und was heißt das schon und bekommt der so schnell anderen Therapieplatz....

Naja. Berufspraxler in der Theorie (Marke Arbeitsplatz) hast du kein Geld, kein Hintergrund.... Nööö, da kannst du gucken wo du bleibst. # Und wenn du doch schon von der Stelle kommst, dann könntest dich ja mal dafür aktiv einsetzen, das so richtige Straftäter Kinderseelenmörder, etc. so richtiges Strafmaß in deutschen Landen erhalten....

Und nicht solche Fakegeschichten, die normal im Alltag fast kein Ausmaß am Wohl des anderen haben. Guckst du mal nach was der Jung bekommen hat, nebst Drogenbackground, kreier dir dazu gedanklich einen Fall.

Kommt in der Regel nichts bei rum und der wird handzahmer sein als eine Oma, die bissl viel Altersstarrsinn pflegt... selbst diese würden bei wiederholten Schwarzfahrens eine Haftstrafe (wenn sie nicht bezahlen können) im Verhältnis bis zu max. 1,5 Jahren (bei ganz groben wiederholten Verstößen) bis zu 2 Jahren aufgebrummt kriegen...

Wenn das doch dein Spezialgebiet wäre aktiv daran mal rumschrauben. Dass die Leute die tatsächlich eine Seele auf dem Gewissen haben richtig bestraft werden...

Und so Fakesachen, dass diese nicht so beachtet werden. Nicht wahr Rechtsverdreher das mal zur Lobby... sorry das du nicht zu den 146 Leuten gehörst

Erstmal musst Du dazu schreiben, dass es um §§ 35, 36 Betäubungsmittelgesetz (BTMG) geht - woher sollen wir das wissen?

Zweitens: Du hast doch gewusst, dass die Strafvollstreckung nur zurückgestellt wurde und bei einem Abbruch diese Zurückstellung widerrufen wird.

Dann: Du bist aus der Therapie rausgeworfen worden, wie Du selbst schreibst. Da stellt sich die Frage: Warum?

Wenn Du ohnehin keine Drogen mehr nimmst, hättest Du die Therapie auch bis zum Ende durchziehen können. Darauf legen die entsprechenden Einrichtungen auch deshalb Wert, damit Du nicht - selbst, wenn Du jetzt im Augenblick drogenfrei bist - wieder rückfällig wirst. Du musst Dich dort also für eine längere Zeit als drogenfrei bewähren.

Drittens: Es mag ja wirklich nachvollziehbare Gründe geben, warum Du die Therapie abgebrochen bzw. einen Rauswurf provoziert hast.

Für einen solchen Fall ist § 35 Abs. 5 BTMG gedacht: (5) Die Vollstreckungsbehörde widerruft die Zurückstellung der Vollstreckung, wenn die Behandlung (...) nicht fortgeführt wird und nicht zu erwarten ist, daß der Verurteilte eine Behandlung derselben Art alsbald beginnt oder wieder aufnimmt (...) Von dem Widerruf kann abgesehen werden, wenn der Verurteilte nachträglich nachweist, daß er sich in Behandlung befindet. (...)

Es war also sehr unklug, Dich so zu verhalten, dass Du rausgeworfen wurdest. Du hättest stattdessen, wenn die Therapie aus irgendwelchen Gründen wirklich unerträglich war, Dich aus dieser Therapie heraus um einen Therapieplatz in einer anderen Einrichtung bemühen müssen. Dies solltest Du nun so schnell wie möglich nachholen, sonst droht Dir der Knast.

Am Besten wendet Du Dich in dieser Angelegenheit an einen Anwalt oder an Deinen Bewährungshelfer; außerdem wäre ein ausführliches Gespräch mit der Drogenberatung, die Du ja anscheinend schon kontaktierst hast, wichtig. Eine ambulante Therapie kannst Du jedenfalls vergessen, da kommt nur eine stationäre in Frage.

Du musst natürlich ohnehin damit rechnen, dass mit Dir, bevor Du nochmal in eine Therapieeinrichtung kommst, ein volles Drogenscreening - wirklich auf alles - durchgezogen wird.

Zu Guter letzt wäre natürlich noch zu klären, in welchem Bundesland Du lebst. Ist es Bayern, kann ich nur sagen: viel Spaß im Knast, egal, ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Und es ist offensichlich nicht sinnvoll, sonst hätte Bayern kein Drogenproblem.

Die meisten Drogen werden ohnehin - das ist jetzt kein Witz, sogar die FAZ hat es kürzlich in einem Artikel angedeutet - in den Banken genommen; anders halten die Jüngelchen dort den Erwartungsdruck überhaupt nicht aus. Dieses Problem und die daraus entstehenden gravierenden Folgeprobleme für unsere Wirtschaft und unser Land ließen sich mit regelmäßigen Drogenkontrollen dort in den Griff kriegen, doch das wird die entsprechende Lobby verhindern.

Findest du nicht auch schreiben hat so was beruhigendes an sich, und lesen erstmal, würde der Jung sein Urteil lesen... nichts anderes hatte ich geschrieben, da steht sogar drin wie bei Verstoß verfahren wird...

Und Standuhren sind so voll beruhigend, wenn nicht immer das Tick zu hören wäre, der Vorteil hierbei.... beim Tack suuuper Entspannung, naja... manche sind auch hierbei so taub, diese hören nur tick... und was für den einen Tack wäre... naja... GGG

@sindbadkaroL

Ach Junge, gib's auf.

Und Entspannung ist 'n gutes Stichwort. Ich hätte da einen Supertipp für Dich: Du nimmst Deine Hand, führst sie zwischen Deine Beine, und dann los.

Danach hast Du Dich hoffentlich beruhigt.

Es wird schwer... Da nicht davon auszugehen ist, daß Dir eine weitere Therapie bewilligt wird, kannst Du eine erneute Inhaftierung eigentlich nur vermeiden, indem Du Dir eine Einrichtung suchst, bei der Du keine Kostenzusage brauchst (z.B. Glentorf bei Braunschweig) oder Du Dich ins Meta-Programm aufnehmen läßt - sofern es nicht nur um Cannabis geht. Das geht auch über 35er. Und dann mußt Du Deine Bemühungen der Staatsanwaltschaft haarklein nachweisen. Dann bekommt man meistens Vollstreckungsaufschub, weil man sowas ja nicht bis morgen auf die Beine stellen kann.

Ansonsten wirstes wohl absitzen müssen. Es gibt eben nicht ewig viele Chancen von der Justiz.

Kommt drauf an hast uldu sicher die ausbildung? Du solltest dich mal nach einer anderen therapiestelle aufsuchen. Und bewährungshelfer haste da einen? Im normalfall wenn du doch die terapie nicht schaffst musste zurück ins gefängnis

In bayern lassen die des nicht fallen :-)

Die Motivation ist egal, du musst im Leben immer dafür gerade stehen was du getan hast. Da gibt es kein entkommen!