Haftbefehl. Kann man was dagegen tun?

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Handelt es sich um Erzwingungshaft oder wurde der Haftbefehl ausgestellt um Dich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bewegen. Wenn Du nicht zahlen kannst, hast Du nur die Möglichkeit die Erzwingungshaft anzutreten oder die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Das kannst Du beim Amtsgericht-Vollstreckungsgericht auch machen.

Auf jeden Fall sofort mit dem Gläubiger in Verbindung setzen der den Haftbefehl bzw. die Zwangsvollstreckung eingeleitet hat. Durch sofortige Zahlung kannst Du den Haftbefehl auf jeden Fall sofort abwenden. Vielleicht kannst Du dich auch auf eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger einigen, so dass auch unter diesen Umständen der Haftbefehl aufgehoben wird. Auf jeden Fall dringend sich mit der Person in Verbindung setzen.

In Haft gehst du, wenn du die Eidesstattliche Versicherung nicht ablegst, obwohl du vom Gerichtsvollzieher dazu aufgefordert wurdest. nennt sich Beugehaft.

Man entlässt dich, sobald du die Unterschrift geleistet hast.

Sofort zum Rechtspfleger beim Amtsgericht gehen. Der hilft bei der Wahl eines Armenrechts-Anwalt und dem Antrag auf Prozesskostenhilfe. Du kommst nicht in den Knast. Hebe die Hand hoch und alle Schulden sind weg. Die Ehre allerdings auch.

Wemm es schon soweit gekommen ist, hättest du schon viel Früher was machen sollen.