Haftbefehl Flughafen festnahme?
Wird man bei einer Ab- oder Einreise im Flughafen ins Ausland verhaftet, wenn man noch eine Geldstrafe wegen Strafsachen offen hat und noch kein Haftbefehl vorliegt? Das Amtsgericht sagt, dass bei denen kein Haftbefehl vorliegt, aber die nicht wissen, ob es bei der Staatsanwalt vorliegt. Muss man sich da Gedanken machen? Die Geldstrafe wurde zu einer Gesamtstrafe von 1800€ insgesamt gesetzt.
4 Antworten
Wenn sich bereits ein Staatsanwalt eingeklinkt hat und du dem Staat geld schuldest, dann kann es schon sein das für dich die Ausreise gesperrt ist. Dazu braucht es nicht zwangsläufig einen Haftbefehl. (Würd´ich jetzt so mal sagen.:)
Solange kein Haftbefehl vorliegt und zudem keine Fahndung ausgeschrieben wurde fällt das nicht auf.
es ist zumindest die günstige Variante. Wenn du 3 Monate im Ausland bist und die z.B. 2 Polizisten nach Thailand schicken, glaub mir das kommt teurer, da sind die 1800Eur nix.
Bist Du zur Fahndung ausgeschrieben? Wenn ja, greifen sie Dich bei der Paßkontrolle.
Nein es liegt kein Haftbefehl vor oder Brief zur Vorladung für die Ersatzfreiheitsstafre