Haftantritt JVA ... das Leben danach? (Ratlos)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin!

Schön und Kompliment das du alles einsiehst und den Kopf oben lässt.

Du hast in der JVA überall Leute die dort dir helfen. Sogar eine Arbeitsagentur ist Vorort wo du dich beraten und anmelden kannst.

Für Wohnungssuche, fragen zum weiteren Leben und vielen mehr sind dort auch bestimmte Betreuer die dir weiterhelfen. Du bist also nie alleine!

Kopf hoch.

Nach16 Monaten kannst Du in aller Regel die JVA verlassen, der Strafrest wird zur Bewährung ausgestzt; bereits vorher kommst Du in den halboffenen bzw. offen Vollzug (nur Übernachtung in der JVA) und kannst in dieser Zeit eine neue Wohnung und Arbeitsstelle suchen. Es werden von verschiedener Seite bereits in der Haftzeit Unterstützungsangebote bereitgestellt.

Zusammenarbeit mit den Jobcentern ist ebenfalls bereits in dieser Zeit möglich: Angestrebt wird eine Arbeitsaufnahme bereits im offenen Vollzug sodaß dann ein leichter Übergang vom offenen Vollzug zur Freiheit stattfinden kann.

Hi erstmal gut das du etwas ändern willst!!!!! Dir wird in der jva geholfen wieder Fuß zu fassen aber bitte halte dich dann gut mit denen ! Wünsche dir alles gute

Wen Du aus der Haft entlasen wirst, bekommst Du einen Entlasungschein mit dem Du Dich umgehend bei der Agentur für Arbeit und auch dem örtlich zuständigen Jobcenter melden solltest

nähere Infos gibt es hier:

https://www.knast.net/article.html?id=3978

in jeder Strafanstalt gibt es auch Sozialarbeiter und ähnliche Ansprechpartner die behildlich sind das Leben nach dem Gefängnis zu organiseren (zumindest die ersten Schritte)

wenn klar ist, wann die Haftentlassung sein wird und Du weißt wohin (räumlich) - kannst du Dich schon mal bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden - oft gibt es dafür auch Anprechpartner in der Haftanstalt

großartige Reichtümer wirst Du in der Haftanstalt nicht verdienen können, wenn Sie überhaupt Arbeit für Dich haben - das ist von Haftanstalt zu Haftanstalt sehr unterschiedlich und im Erwachsenenvollzug leider wesentlich schlechter als im Jugendvollzug

...

für mich stellt sich hier die eine frage: wo ist denn genau die frage?

du scheinst das ja alles schon prima geregelt und organisiert zu haben....

frag mal deinen vermieter, ob der bereit ist, die verbliebenen 15% deiner Habe in einem freien Kellerraum einzulagern für die besagten 2 Jahre.

alles andere wird sich schon mit der Zeit ergeben. zum Ende deiner haftzeit wirst du auch mal Hafturlaub und oder freigang bekommen, dann kannst du die Zeit auch nutzen, auf wohnungssuche zu gehen. aber bitte kläre das mit deinem Kontaktvollzugsbeamten ab, besonders dann, wenn du die wohnung weiter weg von der JVA gelegen ist (andere stadt etc.)

du wirst deinen Weg schon gehen.

lg, Anna