Haftantritt Entlassung bei guter Führung?
Hallo, meine Freundin ist 2 Jahre auf Bewertung und ist 17 Jahre am Montag muss sie 7Monate nach zweibrücken... Weil sie ihre sozialstunden nicht gemacht hat.. Sie hat eine Körperverletzung gemacht...Kann sie bei guter Führung früher entlassen werden?? Wenn ja wie viel kann da bei rum kommen also wie viel kann davon abgezogen werden?
2 Antworten
Vorzeitige Entlassungen sind bei erstmals Inhaftierten gar nicht so selten, gehen aber frühestens nach 6 Monaten. (sog. zwei-drittel- oder Halbstrafen-Termine).
Aber wenn nur der Auflagenverstoß von nicht geleisteten Sozialstunden zum Widerruf der Bew. geführt hat war da sicherlich noch iwo anders "was im Busch" oder sie ist nicht grade ein unbeschriebenes Blatt gewesen, oder?
Wie gesagt... durchaus möglich, aber in jedem Fall müssen dazu 6 Monate der Strafe verbüßt sein.
Also frühestens nach 6 Monaten. Ist aber nichts, worauf man ein Anrecht hat und wenn da vorher schon mal was war wird's damit nicht unbedingt besser oder leichter.
Kannst du genau nachlesen in §57 Abs. 1 und 2 StGB :)
Ich korrigiere mich...
nicht 6 sondern 2 Monate müssen mindestens verbüßt sein, aber mindestens zwei Drittel oder die Hälfte, aber mindestens 6 Monate... Je nachdem, welche Regelung dann angewendet wird.
In dem Fall also rechnerisch 4,6 Monate (ausgehend von 7).
Bei 9 Haft Monaten bist im Grunde gleich auf damit.
Nö.die 7 Monate muß sie "absitzen".Sie hatte 2 Jahre Bewährung,sie hat die Sozialstunden nicht gemacht,also ist die Bewährung hinfällig und sie muß die Strafe nun "absitzen".
Hallo danke für Ihre Antwort,
Nein Sie hatte schon mal eine wegen Körperverletzung... Aber es kann sein das sie bei 7 Monaten früher raus kann bei guter Führung?