Häusliche Gewalt, wie Ehemann rausschmeissen?
Hallo... Meine Freundin und Nachbarin hat einen gewalttätgen Ehemann, Sie will die Scheidung, er droht mit Kindesentführung und schlimmeren... Die Polizei schlug ihr lediglich vor mit den zwei Kindern zu ihren Eltern abzuhauen. Sie sagt Sie kann das Schloß der Haustür IHRER Wohnung ( vor der Eheschließung angemietet) nur mit Gerichtsbeschluss austauschen lassen.
Ist das wahr? Kann man nix machen bevor der ganze papierkram durch ist? Ich habe echt Angst um Sie und Ihre Kinder, er wird immer schlimmer...
Habt ihr Ratschläge?
5 Antworten
Ich weiss es nun nicht so ganz genau,aber meines wissens nach kann sie schon das Schloss austauschen lassen,wenn sie alleine im Mietvertrag steht.Sie sollte sich da mal bei einem Anwalt kundig machen.Die Polizei kann natürlich erst dann etwas tun,wenn wirklich was passiert ist,so traurig das auch sein mag.Ich persönlich würde auf jeden Fall das Schloss austauschen.Sie soll sich mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen,ich glaube den muss sie dann sowieso fragen.In Anbetracht des gewalttätigen Ehemannes,hat er sicherlich nichts dagegen.Sie muss sich da im Moment selber schützen und auch diesbezüglich nichts unversucht lassen.
Deine Freundin muss Anzeige bei der Polizei gegen ihn erstatten. Die Polizei ist verpflichtet, diese entgegenzunehmen, zumal bei häuslicher Gewalt ein neues Gesetz inkraft getreten ist, aber genaueres weiß ich leider nicht darüber. Am besten gehst du als Zeuge mit zur Polizei. Alles andere erledigt dann die Polizei, d.h. der Ehemann deiner Freundin darf die Wohnung nicht mehr betreten, ihm werden die Schlüssel abgenommen, und er darf sich deiner Freundin nicht mehr nähern. Alles weitere werdet ihr auf der Polizeiwache erfahren, aber bitte geht dort unbedingt hin, am besten heute noch.
Frauenhaus ... also wenn er arbeiten ist oder weggeht Sachen packen für sich und Kinde(r) und dann ab ins Frauenhaus... alles nicht so einfach ich weiß aber besser als sich weiter prügeln zu lassen
Wer ist denn laut Mietvertag Mieter der Wohnung?
Dann kann Sie den Schließzylinder tauschen - und raus ist er! Der Scloßtauch bedarf keines Gerichtsbeschlusses, sondern lediglich eines anderen Zylinders und eines Schraubenziehers!
Die Freundin soll sich Knüppel holen und dann mit aller Wucht den eine verpassen das er hören und sehen vergeht soo lange drauf dreschen bis er ruhig ist (DANN MERKT ER WAS SCHMERZEN SIND )
Kein Mann auf dieser Welt hat das Recht eine Frau zu schlagen
Sie ist alleinige Mieterin