Händlergarantie Ja oder Nein?

5 Antworten

Bei der Laufleistung und dem Alter dürfte das als Mangel gelten. Dann könntest du den Schaden im Rahmen der Sachmängelhaftung des Händlers beheben lassen.

Grundsätzlich ist "Garantie" eine freiwillige Leistung des Händlers. Er kann also alles ausschließen, was ihm nicht passt. Du kannst also davon ausgehen, dass alles, was der Händler dir nicht ausdrücklich als Garantieleistung zugesichert/verkauft hat, auch ausgeschlossen ist. Er wird das Ausrücklager vermutlich als Verschleißteil deklarieren und dich 100% blechen lassen. Was auch so verkehrt nicht ist, denn: Wenn es ein bekanntes Opel-Problem ist - was geht es den Händler an?

Es bleibt also die Möglichkeit der gesetzlichen Gewährleistung. Da der Kauf noch keine 6 Monate zurückliegt zieht die Beweislastumkehr. Der Händler muss also nachweisen, dass das Problem zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag. Kann er das nicht, dann ist er haftbar (heißt: die Reparatur ist für dich kostenlos).

Nun handelt es sich aber eben doch irgendwie um ein Verschleißteil. Wenn das verschlissen ist, dann nennt sich das nicht Mangel - weil es ja normal ist. Ein Mangel ist es nur, wenn deutlich stärker verschlissen ist, als zu erwarten wäre. Wenn es tatsächlich ein überdurschnittlich häufiges Opelproblem ist, dann ist hier von einem Mangel (Konstruktionsfehler) auszugehen.

Vgl. die ADAC-Liste mit Urteilen bzgl. Mangel vs. Verschleiß: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Eiin Ausrücklager hält im Normalfall über 150tkm, von daher ist bei einem vorzeitigen Ausfall meines Erachtens in jedem Falle von einem Mangel auszugehen.

Aber das dies ein Opel Problem ist oder nicht kann doch dann dem Händler im Falle der Gewährleistung egal sein. Schließlich hat er mir das Auto verkauft und nicht Opel, oder?

@MaddinR1

Naja, der Händler ist genauso ein Opfer von Opel wie du. ;-)

Aber wie gesagt: Die Rechtsprechung sieht offenbar einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler, auch wenn der Sachmangel auf einen Konstruktionsfehler des Herstellers zurückgeht.

Juristisch hast du also gute Chancen, das über Gewährleistung repariert zu bekommen. Wenn es ein bekannter Opel-Fehler ist!

Aber du solltest dich sputen, denn wenn 6 Monate rum sind bist du in der Pflicht...

Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung, hast Du denn eine z.B. Gebrauchtwagengarantie bei Kauf mit abgeschlossen ?

Du hast aber gegenüber dem Händler Ansprüche aus der Sachmängelhaftung (Gewährleistung), in den ersten 6 Monaten wird zu deinen Gunsten davon ausgegangen das ein Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits vorhanden war, wenn dem so ist, ist der Händler in der Nachbesserungspflicht.

Wie stehen meine Chancen?

Bezgl. Gewährleistung sehr gut, da innerhalb 6 Monaten seit Kauf.

Nein, eine solche Garantie habe ich nicht mit abgeschlossen.

Heisst das dann, dass ich auf Basis dieser Gewährleistung die Reparatur auf Kosten der Werkstatt durchführen lassen kann? Oder kann sich der Händler da querstellen?

Das Problem (die Geräusche) sind vor ca. 500km aufgetreten.

@MaddinR1
Heisst das dann, dass ich auf Basis dieser Gewährleistung die Reparatur auf Kosten der Werkstatt durchführen lassen kann?

Du musst dem Händler die Möglichkeit auf Nachbesserung geben, wie der Händler dann den Mangel behebt ist sein Ding.
Im Gewährleistungsfall kommt der Händler für anfallende Kosten auf.

ich würde bei einem 6 jahre alten wagen nicht mehr auf garantie und kulanz hoffen, sondern dies als verschleiss ansehen...

Nach insgesamt 85.000 KM kann die Kupplung schon mal kaputt gehen. Es ist ein Verschleißteil, und das fällt nicht unter die Sachmangelhaftung. du kannst dich aber dumm stellen und beim verkaufenden Händler einfach mal nach fragen und um kostenlose Reparatur (Nachbesserung) bitten. Vermutlich wird er es aber ablehnen.