Händler verweigert Rückerstattung, trotz Stornierung vor Auslieferung. Gewöhnliche Lagerware. (Schrauben u. Scheiben) Keine Sonderanfertigung. Was kann ich tun?

8 Antworten

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Leider sind schon wieder Rechtsbanausen unterwegs. Zumindest in einem Punkt haben sie recht: Es wäre einfacher und besser gewesen, du hättest nach Lieferung ein Teil der Ware aufgrund der Widerrufsrecht zurückgesendet.

Was du getan hast, war keine Stornierung, sondern eine Anfechtung wegen Irrtum. §119 und auch §120 BGB sind hier anzuwenden. Du hast sofort nach Bemerkung des Irrtums -nur wenige Minuten nach der Bestellung- ein Teil der Bestellung angefochten mit dem Hinweis auf dem Warenkorb. Wichtig ist halt, dass du sofort reagierst, wenn du den Irrtum bemerkst.

Durch die rechtzeitige Anfechtung gilt der (Teil)Kaufvertrag rückwirkend als nichtig und die erhaltene Leistung muss dir auch erstattet werden und zwar so wie du sie bezahlt hast und nicht als ein Gutschrift auf ein Kundenkonto.

Der Händler darf übringes Schadenersatz von dir verlangen, wenn er Auslagen hatte, die unverhältnismäßig waren und unvermeidbar.

Du hättest dir die Ware liefern lassen sollen, weil du mit der Bestellung einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

Nach Prüfung der Ware hättest du dann dem Händler schreiben können, dass du dich bei der Bestellung hinsichtlich der Stückzahl geirrt hast und ihn fragen müssen, ob der die zuviel gelieferte Ware zurücknimmt.

Lies mal die AGB´s des Händlers, dort steht drin, wie in solchen Fällen verfahren werden kann. Es wurde hier auf jeden Fall eine ordentliche und rechtswirksame Bestellung ausgelöst.

Soweit ich weiß, kann man innerhalb von 14 Tagen von jedem Kaufvertrag zurücktreten. Versehen passieren nun mal. Es handelt sich auch um keine von Umtausch ausgeschlossene Sonderanfertigung, oder ähnliches.

@Georg1981

Es gibt aber einen Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf. Und er sagt er hat Storniert.

@Georg1981

Und damit liegst Du falsch.

@emib5

Diese Bestellung hat mit dem Rücktrittsrecht, das man 14 Tage hat, nichts zu tun. Der Verkäufer hat über seine Homepage sicherlich die AGBs zugänglich gemacht.

Tja, fast alles falsch gemacht.

Du hast kein Recht den geschlossenen Kaufvertrag einseitig zu stornieren.

Daher hat der Händler ein Recht darauf, dass Du den Kaufvertrag erfüllst. Alles andere ist Entgegenkommen seinerseits.

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt nur, damit Du den Gegenstand zu Hause so testen kannst, wie Du es auch im Gschäft hättest machen können. Daher gilt das Widerrufsrecht erst, wenn Du den Artikel in Deinen Händen hast, nicht schon, wenn er noch beim Händler ist.

Als Endkunde- Besser, du hättest auf die Ware Gewartet und dann von deinem Widerruf Gebrauch gemacht, dann hätten Sie dir das Geld zurückerstatten müssen. Eine Stornierung bedarf des beidseitigem Einverständnisses und kann somit anderweitig gewandelt werden als Gutschrift oder andere Ware.

Als Wiederverkäufer- Es gelten nicht die Bedingungen wie für Endkunden. Anrufen Verhandeln, eventuell wird eine Bearbeitungspauschale einbehalten.