Händler verweigert Erstattung der Anzahlung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Basierend auf meinem gesunden Rechtsempfinden hätte ich sofort, als ich diese Frage gelesen habe, gesagt, der Händler muss dir die 50 € auf jeden Fall zurückgeben. Da ja aber Recht haben und Recht bekommen bei uns leider nicht immer das Gleiche sind, habe ich ein wenig für dich gesucht und auch etwas gefunden:

>Ich gehe davon aus, dass zwischen Ihnen und dem Fensterlieferanten ein Kaufvertrag besteht. Dieser besteht bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts. Sie sollten daher in einem "extra Schreiben" ausdrücklich gemäß §§ 323 Abs. 1, 349 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.

( 2 ) Wenn Sie wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, so wandelt sich dieser in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis um. Das heißt, dass nach §§ 346 ff. BGB die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind.<

Dies stammt aus einem Ratgeberforum, welches ich über Google gefunden habe.

Besonders der Hinweis auf §§323 Abs. 1, 349 BGB ist sehr hilfreich:

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Den anderen Link kannst du dir auch anschauen, wenn du den §§ bei Google eingibst.

Lass dich nicht ins Boxhorn jagen und fordere den Händler schriftlich dazu auf, dir die Anzahlung zurückzugeben ; einen Gutschein musst du auf keinen Fall akzeptieren.

Viel Erfolg

knusperfrau  07.04.2010, 15:34

Wie gut,dass wir Dich haben!

Nolti  13.08.2014, 13:41
@knusperfrau

So eine alte Antwort- mit einem Kommentar aus längst vergangenen gf-Zeiten.
Ich danke dir für den Stern und freue mich, dass ich dir helfen konnte.

Du kannst fuer den Laden eine gute Werbung betreiben, gleich vor dem Laden oder drinnen. zum Beispiel andere Kunden hoeflich aber laut fragen, ob sie es gut finden , Geld zu verlieren fuer ein Produkt,was es nicht giebt.

Wenn der Kühlschrank nicht lieferbar ist, dann ist das aus meiner Sicht nachträgliche Unmöglichkeit.
Die Leistungspflicht erlischt zwar, die Verträge behalten jedoch grundsätzlich ihre Wirksamkeit.
Das heißt, dass der Händler unter Umständen nicht nur die Anzahlung erstatten muss, sondern unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig ist.


Wenn Du nämlich diesen Kühlschrank woanders zu einem höheren Preis kaufst, dann muss er die Differenz zahlen.
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Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass der Händler ein Ersatzgerät liefern kann, welches in Art und Güte dem vereinbarten entspricht!
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Ich würde den Händler schriftlich mit diesen Argumenten konfrontieren und innerhalb einer Woche die Rückzahlung fordern.