Händler storniert wegen "nicht abholung" einen Artikel, welcher alerdings bereits rechtsmäßig abgeholt und bezahlt wurde?

5 Antworten

Hmm merkwürdig. Der moralische Mensch würde sagen melde Dich, der Durchschnittsmensch würde hier erstmal die Kohle dankend annehmen.

Ich würde erstmal ne Weile warten, vielleicht bemerken sie es selbst. Aber ich würde ehrlich gesprochen zum Durchschnittsmenschen in dem Fall. *schäm*

ich auch

Der Verkäufer hat natürlich einen Herausgabeanspruch, hier liegt ja auch offensichtlich ein Fehler. § 812 BGB.

Klassischer Fall von Leistung ohne Rechtsgrund.

wenn der verkäufer zu unfähig dafür war, behalte das geld natürlich

Ich würde abwarten und die Kohle behalten

Hi.. habe das gleiche Problem.!!

Hat sich die Filiale nochmal gemeldet?? MfG Marianne