Haben uns getrennt, gemeinsame Wohnung, was jetzt? (Er Jobcenter, Ich Arbeitstätig)?

5 Antworten

Er muss die Trennung dem Jobcenter schriftlich mitteilen, denn dann stünde ihm eine höhere Regelleistung ( derzeit 416 € ), wenn ihr vorher als BG - ( Bedarfsgemeinschaft) eingestuft wart !

Steht ihr beide im Mietvertrag, dann könnt ihr die Wohnung in der Regel auch nur gemeinsam kündigen, sonst kommst du aus dem Mietvertrag nicht raus und solange haftest du auch für evtl.Mietschulden.

Der Bruder müsste das ganze erst mal mit seinem Jobcenter klären, wenn er alle möglichen Hilfen vom Jobcenter für z.B. Umzug, Kaution, Renovierung usw.nicht verlieren möchte.

Mit eurem Vermieter muss das ggf.dann auch geklärt werden, bevor der Bruder dann einzieht, dann wäre die Wohnung auch wieder angemessen, wenn sie es bei euch auch war.

Das solltest du mit deinem Vermieter besprechen.

Wenn dieser einverstanden ist, dann muss er auf deinen Ex einen neuen Mietvertrag ausstellen.

Wenn der Mietvertrag auf dich laufen sollte, müsstest du auch dieses mit deinem Vermieter besprechen, ob er bereit ist, deinen Ex die Wohnung zu geben.

Du kannst dir auf jeden Fall schon mal eine neue Wohnung suchen.

Wenn ich einfach aus dem Vertrag austrete, steht er alleine als Mieter drin. Aber dann ist ja nicht gewährleistet, dass das Jobcenter die Miete übernimmt, oder?

@tamista79

Das muss dein Ex dann mit dem Center besprechen, dass sollte dich dann aber nicht mehr interessieren.

@danitom

Einer kann nicht aus dem Vertrag austreten - Daher gemeinsame Kündigung oder gemeinsame Auflösung des MV

@Gerhart

Und was habe ich denn geschrieben ?????????????????????????

@danitom

"(1)Wenn dieser (der Vermieter) einverstanden ist, dann muss er auf deinen Ex einen neuen Mietvertrag ausstellen.

(2)Wenn der Mietvertrag auf dich laufen sollte, müsstest du auch dieses mit deinem Vermieter besprechen, ob er bereit ist, deinen Ex die Wohnung zu geben.

(3)Du kannst dir auf jeden Fall schon mal eine neue Wohnung suchen."

zu 1 : Der Vermieter muss gar nichts.

zu 2 : entfällt, weil gemeinsamer MV

zu 3 : Eine neue Wohnung sucht man erst, wenn die Fragen des Mietendes restlos geklärt sind, was hier nicht der Fall ist.

Du empfiehlst der FS möge mit dem Vermieter sprechen. Der FS muss mit seinem Mietpartner sprechen, weil nur gemeinsam ein Mietende herbei geführt werden kann.

@Gerhart

Fuchstabenfuchser

@danitom

Muss natürlich Buchstabenfuchser lauten.

@danitom

Ich bin über dein Lob begeistert.

1 Du jkanst sofort ausziehen abe rmelde das dem jobcenter bzw mus er das tun!

2 Wen der bruder einzieht dan kann er veileicht dort wohen bleiben aber muß dan auch angeben wen der bruder zb keien 25 ist gilt selbst das wiederum als bg!

Aber auch der vermieter mus da mitspilene!

Wen ihr beide darin sthet sollte der vermeiter mit deinem ex und dem bruder einem neuen mietvertrag machen aber das mus er nicht! Im sachlimsten falle müst ihr beide den mietvertrag kündiegen und er sich zb was neues suchen.

Ihr müßt die Wohnung kündigen und er muß mit dem Vermieter verhandeln, ob er ihn als Mieter haben möchte.

Er ist Mit-Mieter.

@tamista79

Hast du meine Antwort nicht verstanden? mitmieter bedeutet für mich, dass er den Mietvertrag mit unterschrieben hat.

@maja0403

Ja hat er

@tamista79

Dann lies dir meine Antwort nochmal durch.

@tamista79

Das hat der Kommentar berücksichtigt!

Wenn du mit im Mietvertrag stehst, musst du ganz normal kündigen!
Ausziehen kannst du natürlich direkt aber falls Mietschulden anfallen, bist du mit verantwortlich! Dein Ex muss den Mietvertrag auf sich allein umschreiben lassen, falls
der Vermieter einverstanden ist!

Sie kann nicht "ganz normal" kündigen. Die Mieterpartei besteht hier aus 2 Personen, die nur gemeinsam kündigen können.

Hast recht, der Vermieter müsste einer Änderungskündigung zustimmen.

@MonikaDodo

Für Mietverträge zu Wohnzwecken gibt es keine Änderungskündigung, das bliebe gewerblichen MV vorbehalten.