Haben seit ca.4Jahren ein Pool im Garten. Jetzt auf einmal verlangt/verbietet der Vermieter, dass wir ihn nicht mehr nutzen dürfen. Darf er das?

8 Antworten

Mangels genauerer Angaben kann ich hier nur die Angaben zu einen Fall schildern, der mir praktisch aus D bekannt ist. Vorab: Der Zeitraum "bis etwas negatives auffällt" ist irrelevant. Ein Gewohnheitsrecht oder ähnliches lässt sich daraus nicht herleiten. Insofern die Gartennutzung nicht fix festgeschrieben ist, ist das sofort diskussionslos zu entfernen. Insofern eine Gartenmitbenutzung vereinbart ist handelt es sich immer noch um fremdes Eigentum. Argumentationsstrecken sind z. B. Lärmbelästigung, Flurschäden die zwangsläufig entstehen, wenn etwas z. B. auf Rasen "abgelagert" wird, wie eben i. d. R. so ein Pool - hier ist dann eine eff. Beschädigung vorhanden. Hier kann der Vermieter natürlich auch hinsichtlich bereits erfolgter Beschädigungen haftbar halten. Kosten für neuen Rasen durch eine Fachfirma z. B. - Gartenbenutzung / Mitbenutzung impliziert die normale Benutzung als solches. Pflanzenanbau etc.... "Müllablagerungen" lassen sich beispielsweise auch nicht durch ein "Gartennutzungsrecht" rechtfertigen. Etwas andere wäre es, wenn der Grund pauschalisiert ohne Zweckwidmung "Garten" im Vertrag überlassen wurde. Hier wird i d. R. dann auch fix vereinbart, wie der angemietete Grund nach einem Auszug zu hinterlassen ist. Die rechtliche Verantwortung hat hier dann komplett der Mieter. Sonst eben auch der Vermieter.

Was steht denn im Mietvertrag zum Garten / Pool - gehört das zu Eurer Wohnung zur alleinigen Nutzung oder gehört das zum Gemeinschaftseigentum für alle Parteien oder ist es nur vorhanden und bisher wurde geduldet, dass die Mieter in den Pool springen?

Wenn von Euch nur die Wohnung gemietet wurde und nichts Schriftliches zur Garten- / Poolnutzung vereinbart war, dürft ihr auch weder Garten noch Pool nutzen, nur weil es vorhanden ist.

MiriamLeandro 
Fragesteller
 15.06.2015, 10:51

Haben es mit ihm geklärt und wir haben den pool ja selbst aufgebaut!

windoofhater  15.06.2015, 10:52
@MiriamLeandro

wenn das vertraglich Unterschrieben ist darf er es nicht ohne weiteres

Gerneso  15.06.2015, 10:52
@MiriamLeandro

Man darf in einem Gemeinschaftsgarten nicht einfach einen Pool aufbauen. Habt ihr eine schriftliche Genehmigung hierfür eingeholt? Schon allein aus Sicherheitsgründen verbieten die meisten Vermieter das.

MiriamLeandro 
Fragesteller
 15.06.2015, 10:57
@Gerneso

Haben es erst mit ihm besprochen, bevor wir was aufgebaut haben . Habeb leider auchnnichts schriftlich festgehalten

Gerneso  15.06.2015, 10:58
@MiriamLeandro

Habeb leider auchnnichts schriftlich festgehalten

Tja, dann lerne daraus für die Zukunft.

Wem gehört der Pool? Und was steht im Vertrag? Wenn der Pool dem Vermieter gehört und er euch bisher einfach drin geduldet hat, darf er die Nutzung selbstverständlich auch verbieten.

MiriamLeandro 
Fragesteller
 15.06.2015, 10:52

Ist unser pool.. haben es nicht schriftlich festgehalten. .

Das kommt immer drauf an: Wenn ihr beweisen könnt das sich die anderen Nachbarn nicht davon gestört fühlen oder beweisen könnt das es dem Grundstück nicht schadet, kann er das eigentlich nicht. Im schlimmsten Fall erstmal einen Anwalt konsultieren. Welche Argumente hat denn euer Vermieter angebracht?

KurtCobain1995  15.06.2015, 10:49

Naja, da dass Grundstück ihm gehört, hat er sehr wohl das Recht dies zu verbieten, außer im Mietvertrag steht, dass die Benützung erlaubt ist

windoofhater  15.06.2015, 10:51
@KurtCobain1995

Ja ok das habe ich nicht bedacht, im Zweifelsfall den vermieter immer erst um eine Berechtigung Fragen bei uns im Miethaus hat jemand eine Treppe vom Balkon in die Wiese gebaut ohne den Vermieter zu Fragen und ohne Bauberechtigung. Da wir anderen nichts dagegen hatten hat er sie stehen lassen dürfen ( Vom vermieter aus )

Wenn der Pool ihm gehört und nicht Euch, darf er das.