haben Psychologen auch vor dem Jugendamt schweigepflicht?

5 Antworten

Grundätzlich sind Psychologen zum Schweigen verpflichtet. Du kanst sie aber, und das würde ich Dir dringend empfehlen, sofern es sich um etwas handelt, was Dein Leben (z.B. Missbrauch etc.) schwer beeinflusst, ermächtigen, bestimmte Informationen ganz oder teilweise, z.B. im Rahmen eines Gutachtens, an bestimmte Stellen (auch da darfst du Einschränkungen machen) und zu genau definierten Zwecken, frei zu geben. Die Freigabe muss schriftlich erfolgen und man sollte sich Zeit nehmen, das haargenau zu formulieren. Bedenke, dass ein Psychologe machtlos ist gegen Umstände, die deine Psyche krank machen, auf die Du aber keinen Einfluss hast. Man kann z.B. einen Jugendlichen gegen Missbrauch oder Psychoterror nicht "abhärten", da muss eine Veränderung der äußeren umstände erfolgen. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine und einerlei, worum es bei Dir geht - ich hoffe, du findest wirksame Hilfe.

Selbstverständlich unterliegen auch Psychologen der ärztlichen Schweigepflicht.

Ohne Deine Zustimmung werden keine Informationen weiter gegeben.

Anders ist es nur, wenn IM AUFTRAG DES AMTES ein Gutachten angefordert wird.

Ja wenn muss man die psychoilogen von der schweigepflicht befreien . schriftlich.

Die dürfen gar nix weitersagen. Wenn dudir nicht sicher bist, dann frag vor Ort nochmal nach ^^